Wesel. . An der Luisenstraße ergab eine Verkehrszählung keine ausreichende Belastung. Auch die Ampel an der L 460 wird abgelehnt.

Die Anwohner der Luisenstraße sind vom Verkehr genervt, das betrifft besonders die Lastwagen. Für die SPD hatte Hilmar Schulz daher im Sommer eine Lkw-Verbot für die Straße beantragt. Auch eine Geschwindigkeitsreduktion und der Bau einer Querungsmöglichkeit sollte geprüft werden. Die Stadtverwaltung hat im Dezember eine erneute Verkehrsmessungen durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis: Maßnahmen auf der Luisenstraße sind nicht notwendig. Das schreibt sie in einer Stellungnahmen für den Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr am 8. März.

Die Anlieger der Luisenstraße hatten argumentiert, dass die Lkw aus dem Gewerbegebiet „Am Lippeglacis“ die Straße gerne als Abkürzung von der Oberndorfstraße zur Schillstraße nutzen. Häufig werde zu schnell gefahren.

Der Verkehr hat zugenommen

Die Auswertung der Messungen ergab laut Verwaltung, dass der Verkehr seit der letzten Zählung im Februar 2015 von 873 auf 1113 Fahrzeuge in Richtung Roonstraße und von 700 Fahrzeugen auf 819 in Richtung Oberndorfstraße gestiegen ist. Die Belastung liege aber deutlich unterhalb des Bereiches, der für zusätzliche Maßnahmen nötig sei, heißt es. Auf NRZ-Nachfrage teilte der zuständige Dezernent Klaus Schütz mit, dass die Luisenstraße keine Anliegerstraße ist und als Durchfahrtsstraße eine Verkehrsbedeutung hat.

Für das geforderte Lkw-Fahrverbot sieht die Verwaltung aufgrund der Ergebnisse der einwöchigen Zählung „keine sachliche Grundlage“. Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass auf der Luisenstraße Linienbusse fahren, die in den Lkw-Zahlen enthalten sind. So wurden beispielsweise am 11. Dezember in Richtung Roonstraße 1232 Autos gezählt und 78 Lkw, am nächsten Tag 1400 Pkw und 91 Lkw und am 13. Dezember passierten 1407 Wagen die Straße in Richtung Stadtmitte und 80 Laster. Auch die Notwendigkeit einer Querungshilfe bezweifelt die Verwaltung. Bei einer Verkehrsbelastung von bis zu 2,5 Fahrzeugen pro Minute sei eine Überquerung der Straße „jederzeit möglich“.

Unfallgefahr an der L 460

Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen noch weitere Anträge zur Verkehrssituation. So möchte die CDU beispielsweise die Kreuzung L 460 (Xantener Straße) und Büdericher Straße („Imgrund- Kreuzung“) sicherer machen. Auch dieser Bereich steht nicht zum ersten Mal in der Diskussion. Die CDU hatte im Oktober auf die langen Wartezeiten für Personen, die aus der Büdericher Straße kommend die viel befahrene Xantener Straße queren wollen, hingewiesen – und auch auf die Unfallgefahren. Eine Ampel könnte mehr Sicherheit schaffen, meint die CDU. Dies sei auch von den Bürgern in Büderich und Ginderich gewünscht.

Im Januar 2018 wurde eine erneute Verkehrszählung durchgeführt (die letzte stammt aus dem Jahr 2015). Das Ergebnis: Die Verkehrsbelastung auf der Xantener Straße hat sich nicht wesentlich verändert, so die Verwaltung. Auch Polizei und der für die L 460 zuständige Landesbetrieb Straßen NRW wurden um Stellungnahme gebeten. Die Polizei zählte seit dem 1. Januar 2013 elf Unfälle an der Kreuzung, davon sechs mit Verletzten. Alle resultierten aus „individuellem Fehlverhalten“ der Fahrer. Faktoren in der Örtlichkeit, die Unfälle begünstigen, seien nicht erkennbar. Die Polizei sieht sie keine Notwendigkeit für eine Ampelanlage. Auch Straßen NRW beurteilt die Verkehrslage als unauffällig und hält eine Ampel für überflüssig. Und da es sich um eine Landstraße handelt, so Schütz, liege die Entscheidung nicht bei der Stadt.