Schermbeck/Hünxe. . Bürgerforum bezieht sich aufs Umweltinformationsgesetz, das ihnen zugestehe, Einblick ins Gutachten zur Gefährlichkeit der Ölpellets zu nehmen.
Nachdem sich schon die Schermbecker Grünen enttäuscht über die neue Stellungnahme des Kreises Wesels zum Umwelt-Skandal auf dem Mühlenberg gezeigt hatten, äußerte sich jetzt auch das Gahlener Bürger-Forum (GBF): „Eins muss man dem Kreis Wesel lassen. In Zeiten von politischem Wankelmut steht der Kreis zu seiner einmal getroffenen Entscheidung und steuert durch den Sturm mit klarem Fokus. Man sollte nur Felsen und Minenfeldern ausweichen, gerade wenn es eigene sind“, meinen die organisierten und besorgten Gahlener Bürger.
Der Kreis solle sich auch ein bisschen mehr Mühe geben, und nicht einfach ein „best of“ aus allen bisherigen Stellungnahmen machen und sich juristischen Argumenten und inzwischen neuen Fakten einfach verschließen.
Das Bürgerforum habe bisher nie die Herausgabe des staatsanwaltlichen Gutachtens gefordert, sondern die der beiden anderen Gutachten, die dem Kreis Wesel schon lange vorliegen. In diesen beiden Gutachten wird untersucht, ob hochgiftiges, nicht deponiefähiges Material in der Tongrube der Firma Nottenkämper bleiben könne.
Nachteile für das Verfahren am Landgericht?
Bis Mitte November 2017 habe der Kreis Wesel von dem staatsanwaltlichen Gutachten noch nicht einmal Kenntnis gehabt, so die Gahlener. „Im Oktober 2017 hatte der Kreis unseren Informationsanspruch aber bereits mit der banalen Begründung abgelehnt, dass nicht auszuschließen ist, dass eine Veröffentlichung der beiden Gutachten Nachteile auf das Verfahren in Bochum haben könnte. Auch Auszüge aus den Gutachten seinen bisher verweigert worden.
Was das Gahlener Bürgerforum weiter ärgert: Bis heute habe der Kreis nicht mitgeteilt, warum er immer eine Erlaubnis von anderen Behörden (Bezirksregierung Düsseldorf oder LG Bochum) haben wolle. Im Umweltinformationsgesetz stehe dazu nichts!
Zwischenzeitlich sei auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis und Nottenkämper bekannt geworden, der „alles“ regeln solle, auch hinsichtlich der sogenannten Ewigkeitskosten. Auch diese Veröffentlichung werde mit Hinweis auf das Verfahren in Bochum abgelehnt.
„Wer letztlich Auftraggeber des sogenannten ahu-Gutachtens ist, mit dem der Kreis Wesel seine Entscheidungen begründet, wird sicher noch an anderer Stelle ein Thema werden“, erklärt das Bürgerforum. Dass der Gutachter auf einer Privatveranstaltung der Firma Nottenkämper aufgetreten sei, lasse nur den Schluss zu, dass auch Nottenkämper der Auftraggeber sei. Schließlich habe Nottenkämper den Gutachter für das Gutachten bezahlt, was unstreitig sei.
Kreis betont immer wieder: Keine Gefahr!
„Der Kreis betont immer, dass ja auch keine Gefahr bestehe. Genau das wollen wir anhand der Gutachten selber überprüfen. Deswegen gibt es auch besagtes Umweltinformationsgesetz.“