Wesel. . Heutzutage sind Frauen auf der Kanzel in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein gewohntes Bild. Doch das war vor nicht allzulanger Zeit noch nicht so: Erst vor etwas mehr als 40 Jahren beschloss die damalige Landessynode die volle rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst. „Pionierinnen im Pfarramt“, lautet der Titel einer Wanderausstellung, die noch bis zum 23. September im Lutherhaus zu sehen ist.

Heutzutage sind Frauen auf der Kanzel in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein gewohntes Bild. Doch das war vor nicht allzulanger Zeit noch nicht so: Erst vor etwas mehr als 40 Jahren beschloss die damalige Landessynode die volle rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst. „Pionierinnen im Pfarramt“, lautet der Titel einer Wanderausstellung, die noch bis zum 23. September im Lutherhaus zu sehen ist.

Superintendent Thomas Brödenfeld nahm bei der Ausstellungseröffnung den Begriff Pionierinnen genauer unter die Lupe: „Sie waren Vorkämpferinnen, Wegbereiterinnen für die Gleichberechtigung der Pfarrerinnen im Rheinland.“ Auf den 17 großen Schautafeln seien „beeindruckende Zeugnisse und Biographien sowie spannende Geschichten dargestellt, die zeigen, wie schwierig der Weg von Frauen ins Pfarramt war“.

Als Gastrednerin führte Pfarrerin Irene Diller von der Gleichstellungsstelle beim Landeskirchenamt in die Thematik ein. Auch wenn die Ausstellung im Jahr des Reformations-Jubiläums auf den ersten Blick nicht viel mit Martin Luther zu tun habe, so gebe es doch Bezüge in diese Zeit. So sei von dem Reformator überliefert: „...darumb sind alle christenman pfaffen, alle weiber pfeffin“. „Gemeint ist damit, dass jeder und jede in aller Welt die Frohe Botschaft weitergeben solle“, so die Rednerin.

Dass es danach aber noch über 400 Jahre dauerte, bis Frauen im Pfarramt den Männern völlig gleichgestellt waren, sei kaum nachzuvollziehen, erklärt Diller. Sie nannte einige einschneidende Jahreszahlen auf dem mühsamen Weg zu voll anerkannten Pfarrerinnen: „Seit 1908 durften Frauen hier in der Gegend studieren, ab 1918 galt das Frauenwahlrecht.“ Auch die Zölibatsklausel erwähnte die Rednerin: Darunter verstand man eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag von Frauen, die im Falle der Eheschließung der Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis automatisch beenden – dies galt auch für Pfarrerinnen noch bis 1973. Ebenfalls berichtete die Referentin, dass es bis 1975 Streit gab über die Bezeichnung der Frauen in theologischen Ämtern (nur Seelsorgerin, Pastorin oder Pfarrerin?) und auch über deren Berufskleidung. So durften Frauen anfangs keinen Talar tragen. Auch das Beffchen blieb zunächst den Pfarrern vorhalten.

Bis vor gut 40 Jahren hatten Theologinnen also gegen eine ganze Reihe von Widerständen und Vorurteilen der Amtskirche zu kämpfen. In der Ausstellung gibt es neben historischen Einordnungen und Berichten Interviews mit Zeitzeugen.

Superintendent Brödenfeld sieht Frauen im Pfarramt aktuell weiter klar im Aufwind: „Die Theologiestudierenden sind zu 60 Prozent weiblich – und die Zahl der Pfarrerinnen wächst auf fast 50 Prozent.“