Kreis Wesel. . Die Rehbrunft hat begonnen und damit steigt die Unfallgefahr. Das heimische Wild schwebt wieder im siebten Himmel, dabei vergessen die Tiere oft jede Vorsicht und es kommt häufiger zu Wildunfällen. Jährlich ereignen sich mehrere tausend Unfälle mit Reh, Wildschwein und Co., dabei kommen deutschlandweit etwa 30 Menschen ums Leben. Die Zahl der Verletzten liegt im Schnitt bei 3400 und der entstandene Sachschaden bei 330 Millionen Euro.
Die Rehbrunft hat begonnen und damit steigt die Unfallgefahr. Das heimische Wild schwebt wieder im siebten Himmel, dabei vergessen die Tiere oft jede Vorsicht und es kommt häufiger zu Wildunfällen. Jährlich ereignen sich mehrere tausend Unfälle mit Reh, Wildschwein und Co., dabei kommen deutschlandweit etwa 30 Menschen ums Leben. Die Zahl der Verletzten liegt im Schnitt bei 3400 und der entstandene Sachschaden bei 330 Millionen Euro.
„Gerade zu Beginn der Blattzeit, so nennt man in der Jägersprache die Paarungszeit der Rehe, ist die Gefahr besonders groß“, berichtet Alfred Nimphius, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, „besorgniserregend ist, dass viele Autofahrer die Gefahr unterschätzen. Ein Reh von nur 20 Kilogramm hat bei einer Kollision mit 100 km/h ein Auftreffgewicht von über einer halben Tonne. Das ist lebensgefährlich.“
In den Jahren 2015/2016 sind laut DJV-Wildunfallstatistik allein in Nordrhein-Westfalen 26 240 Rehe im Straßenverkehr getötet worden. Jäger ergreifen Maßnahmen, wie das Anbringen von Wildwarnreflektoren und die Sensibilisierung der Autofahrer, um die Unfallgefahr zu minimieren. „Anders als in Frühjahr und Herbst, wo die Unfallgefahr durch Dämmerung und Zeitumstellung steigt, bewegen sich die Rehe während der Paarungszeit auch häufig tagsüber und queren nicht selten stark befahrene Straßen“, warnt Nimphius.
Verletzte Tiere niemals verfolgen
Auch wenn das angefahrene Tier weiterläuft und keine Verletzungsspuren zu sehen sind, kann es an inneren Verletzungen qualvoll zu Tode kommen. Autofahrer sollten verletzte Tiere keinesfalls verfolgen „Hierfür haben Jäger speziell ausgebildete Hunde, mit diesen wird dann nach dem verletzten Tier gesucht“, erklärt der Experte. Es gilt also, dass jeder Wildunfall zu melden ist. Dies ist auch eine gesetzliche Pflicht. Auch ein totes Tier darf nicht einfach eingepackt und selbst entsorgt werden oder gar auf dem eigenen Teller landen. „Das Wild darf sich nur der jeweilige Jagdausübungsberechtigte aneignen, alles andere erfüllt den Tatbestand der Jagdwilderei und ist eine Straftat“, ergänzt Nimphius.