Hünxe. . Sieben auf einen Streich - so könnte es für die Gemeinde in Sachen Windräder heißen. Denn für insgesamt sieben Windkraftanlagen hat der Kreis nun die Genehmigung erteilt. Nachzulesen ist dies im aktuellen Amtsblatt, in dem die Bescheide veröffentlicht worden sind. Vier dieser Anlagen will die Arbeitsgemeinschaft Hünxer Heide GbR errichten (wir berichteten), drei die Windpark Hünxe GmbH. In beiden Fällen haben Klagen, die gegen die Genehmigung eingereicht werden, keine aufschiebende Wirkung.
Sieben auf einen Streich - so könnte es für die Gemeinde in Sachen Windräder heißen. Denn für insgesamt sieben Windkraftanlagen hat der Kreis nun die Genehmigung erteilt. Nachzulesen ist dies im aktuellen Amtsblatt, in dem die Bescheide veröffentlicht worden sind. Vier dieser Anlagen will die Arbeitsgemeinschaft Hünxer Heide GbR errichten (wir berichteten), drei die Windpark Hünxe GmbH. In beiden Fällen haben Klagen, die gegen die Genehmigung eingereicht werden, keine aufschiebende Wirkung.
Die Genehmigung für die Arbeitsgemeinschaft trägt das Datum 22. Dezember, die für die Windpark GmbH den 28. Dezember. Das letztgenannte Unternehmen erhält eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115. Laut Handelsregister verfolgt die Gesellschaft das Ziel auf der Halde Lohberg Norderweiterung den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen. Als Geschäftsführer fungieren Hans-Joachim Giersch, seines Zeichens auch Geschäftsführer der Gemeindewerke Hünxe sowie Ulrich Porath von der RAG-Tochter Montan Immobilien GmbH.
Jedes der drei Windräder, das die Windpark Hünxe GmbH errichten möchte, soll eine Nennleistung von drei Megawatt haben. Die Nabenhöhe liegt bei genau 149,08 Metern, der Rotordurchmesser bei 115,71 Metern und insgesamt ist jede Anlage 206,94 Meter hoch. Die Arbeitsgemeinschaft will ebenfalls Anlagen des Typs Enercon E-115 errichten.
Die Veröffentlichung der Bescheide im Amtsblatt erfolgte auf Wunsch der Unternehmen. Wichtig war ihnen auch, dass die Genehmigung noch vor dem 31. Dezember 2016 erteilt wird, da die Windkraftanlagen dann noch unter die besseren Konditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen. Damit lassen sich solche Anlagen besser finanzieren. Immerhin kostet die Errichtung eines Windrades über vier Millionen Euro.
Beide Unternehmen hatten bei der Kreisverwaltung beantragt, die Genehmigung „für sofort vollziehbar zu erklären“. Damit ist gewährleistet, dass sie sofort nach Erteilung der Genehmigung mit dem Bau beginnen könnten. Da der Kreis die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet hat, haben Anfechtungsklagen, die beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht werden müssen, keine aufschiebende Wirkung. Klagen kann man auch gegen die Anordnung des Kreises, der nicht davon ausgeht, dass mit den Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen verbunden sind.
Die Bauarbeiten können, müssen aber nicht sofort beginnen. Die Genehmigungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren mit der Errichtung der Anlage begonnen und die Windräder nicht innerhalb eines weiteren Jahres in Betrieb genommen werden.