Wesel. . Ein 32-jähriger Weseler versorgte seinen Hund über Monate hinweg völlig unzureichend und setzte ihn letztlich aus. Das Tier musste eingeschläfert werden.

Wohl nur die günstige Sozialprognose und sein Geständnis bewahrten einen 32-jährigen Weseler vor dem Gefängnis: Der arbeitslose Gas- und Wasserinstallateur stand in Wesel vor Gericht, weil er seinen eigenen Hund über Monate hinweg völlig unzureichend versorgt hatte und letztlich aussetzte. Außerdem bedrohte er auch noch seine ehemalige Partnerin. Für beides zusammen wurde er zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss er 200 Sozialstunden leisten.

Das Leiden des Yorkshire Terriers begann, als sein Halter im Spätsommer 2013 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Der Tierbesitzer hoffte, dass er mit seinem Hund wieder wie vor seinem Gefängnisaufenthalt würde zusammenleben können. Doch das Tier wollte wohl nicht mehr zurück zu seinem Besitzer, wirkte extrem verstört und baute körperlich immer mehr ab. Der 32-Jährige sagte vor Gericht, er sei von einer „Trotzphase“ seines Hundes ausgegangen. Er verkannte offensichtlich die sich dramatisch verschlechternde Verfassung des Tieres, das irgendwann kaum noch laufen konnte.

Vollkommen abgemagertes Tier

„Du musst mit ihm zum Tierarzt“, hatte ihm auch eine Bekannte, die als Zeugin aussagte, eindringlich empfohlen, doch der 32-Jährige befolgte den Rat nicht, was ihm Staatsanwalt und Richterin unter anderem zum Vorwurf machten. Als der Hundebesitzer im Mai 2015 nicht mehr weiter wusste, setzte er seinen Vierbeiner in der Nähe der Niederrheinhalle aus. „Weil ich hoffte, dass ihn dort jemand findet und mitnimmt“, erklärte der voll geständige Angeklagte. Zwar wurde das vollkommen abgemagerte Tier gefunden, doch da war es schon zu spät – es konnte nur noch eingeschläfert werden, damit es sich nicht weiter quälen musste.

„Sie haben Ihren Hund auf dem Gewissen“, sagte der Staatsanwalt, der eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung forderte. Zusammen mit einer nächtlichen Bedrohung seiner Ex-Partnerin wollte er den Weseler für sechs Monate hinter Gittern sehen. Die Richterin verhängte zwar sechs Monate Freiheitsstrafe, jedoch auf Bewährung. „Eine Gnadenentscheidung“, nannte sie es. Es sei zwar erwiesen, dass der Angeklagte das Tier über mehr als anderthalb Jahre habe leiden lassen, doch eine Absicht wollte sie ihm nicht unterstellen. Bleibt nun zu hoffen, dass der Verurteilte wirklich Wort hält. Er versprach: „Ich werde mir nie mehr ein Tier zulegen.“