Wesel. . Die Arzneimittelverschreibungsverordnung, die zum 1. Juli geändert wurde, beschert den Apothekern jede Menge Mehrarbeit.

Es ist eine Menge Mehrarbeit, die Apotheker seit dem 1. Juli zu bewältigen haben. Mussten sie bislang ohnehin schon jedes eingereichte Rezept auf diverse Formalien genau prüfen, um von der Krankenkasse auch ihr Geld zu bekommen, sind es nun zwei weitere Punkte mehr. Denn nur wenn der ausstellende Arzt auch mit seinem kompletten Vornamen und der Telefonnummer, unter der er erreichbar ist, aufgeführt wurde, akzeptiert die Krankenkasse es auch und bezahlt die Verordnung.

Patientensicherheit

Hektor Gerbszt von der Apotheke am Berliner-Tor-Platz spricht von einem erheblichen Mehraufwand, dem er und seine Mitarbeiter momentan gegenüberstehen. Dass der volle Vorname genannt werden muss und der Anfangsbuchstabe nicht mehr ausreicht, kann der Apotheker ganz und gar nicht nachvollziehen, für die Angabe der Telefonnummer hat er aber noch ein gewisses Verständnis. Schließlich geht es hier um die Patientensicherheit. Bei Rückfragen soll der Apotheker nämlich schnell den Arzt erreichen können, der das Medikament verordnet hat. Doch selbst solche Rückfragen liegen im Promillebereich sagt Gerbszt. „Das kommt vielleicht bei einem von 1000 Rezepten vor“, spricht Gerbszt aus seiner zehnjährigen Berufserfahrung.

So ist es richtig

Grundlage für die Veränderungen ist die Arzneimittelverschreibungsverordnung, kurz AMVV genannt. In Paragraph zwei steht, dass „Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme“ auf dem Rezept enthalten sein muss.

Zwanzig Prozent Mehraufwand seien es in diesen Tagen, wobei der Patient davon kaum etwas mitbekommt. Denn in der Apotheke am Berliner-Tor-Platz werden wie in vielen anderen Apotheken auch die Rezepte gesammelt und zu den jeweiligen Ärzten gebracht. Dort müssen Vorname und/oder Telefonnummer nachgetragen werden. Und nicht nur das: Eine erneute Unterschrift wird auch fällig, weil nur dann die Akzeptanz durch die Krankenkasse gewährleistet ist. Bei Nichterfüllung der Bedingungen könnten die Apotheker auf den Kosten sitzen bleiben.

Das Sechs-Augen-Prinzip

Michael Jilek, Sprecher der Weseler Apotheker, der die Apotheke Büderich betreibt, sagt: „Im Grunde genommen, kann man sich da nur an den Kopf fassen.“ Seit langem gilt für ihn und seine Mitarbeiter schon die Standardprüfung „Datum, Kasse, Stempel, Unterschrift“, damit die Erstattung der Kasse am Ende erfolgt. Hinzu kommt die Kontrolle des Ausstellungsdatums, zumal ein Rezept nur 30 Tage seine Gültigkeit behält. Bei teuren Medikamenten gelte in seinem Hause längst das Sechs-Augen-Prinzip. „Wir kontrollieren jedes Rezept fünfmal und jetzt noch das,“ klagt Jilek. Schließlich bestehe die Hauptaufgabe der Apotheker darin, Gespräche mit den Kunden zu führen, etwa über Nebenwirkungen der verordneten Medizin. Von den dennoch notwendigen Kontrollvorgängen sollen die Patienten am besten gar nichts bemerken. Eines steht für Jilek dabei fest: „Den Schwarzen Peter haben wir, weil die Ärzte nicht belangt werden.“

Software und Stempel ändern

Hektor Gerbszt verspürt unterdessen langsam eine gewisse Entspannung der Situation. Erfüllten zum Stichtag 1. Juli etwa die Hälfte der Ärzte die Vorgaben der geänderten Verordnung nicht, sind es jetzt vielleicht noch 30 Prozent. Sie alle müssen ihre Software und ihren Stempel ändern, damit die Apotheker demnächst auf der sicheren Seite sind.