Rheinberg. In Rheinberg wurde mehr ausgekiest als den Heidelberger Kieswerke erlaubt war. Die Überschreitung viel bei der Planung zur Rekultivierung auf.
„Wir kiesen insgesamt 9,6 Hektar ostwärts der Alten Landstraße aus“, erklärte Frank Zielonka, 2015 Geschäftsführer der Heidelberger Kieswerke Niederrhein GmbH, öffentlich. Diese Aussage ist mittlerweile fünf Jahre her. Bis vor wenigen Monaten wurde auf der Fläche „Haus Gelinde 2“ südlich der Bundesstraße 510 entlang der Alten Landstraße in Rheinberg auch noch kräftig ausgekiest. Die Arbeiten und die Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand sind nun aber abgeschlossen, das Kiesunternehmen legte der Bezirksregierung Arnsberg den Abschlussbetriebsplan zur Zulassung vor. Die Firma ist zur naturnahen Rekultivierung des Baggerlochs vertraglich verpflichtet. Bei der Überprüfung und dem Abgleich der Luftbilder von damals und heute fiel der Stadt, die zu dem Plan ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben muss, ein nicht ganz unwichtiges Detail auf: Statt der vereinbarten zehn Hektar, kieste das Unternehmen insgesamt 10,5 Hektar aus – ohne Genehmigung.
Die abgegrabene Fläche stimmt weder mit den zeichnerischen Darstellungen in den Antragsunterlagen noch mit denen zum Abschlussbetriebsplan überein. Insbesondere im nördlichen Bereich seien die Grenzen der beantragten Abgrabungsfläche überschritten worden.
Jetzt wird eine Entschädigung gefordert
„Das ist ziemlich dreist“, betonte Fritz Ettwig (Grüne) im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss, der am Dienstagabend ausnahmsweise in der Mensa der Europaschule tagte.
Auch Peter Tullius (SPD) war über diese Erkenntnis entsetzt. „Wir brauchen dafür eine Entschädigung, die einen Mehrwert für die Bürger hat. Eine touristische Anbindung an die Innenstadt zum Beispiel“, forderte er. „Die Kiesindustrie einfach machen zu lassen, geht nicht.“ Das Unternehmen muss natürlich trotzdem weiterhin für die Rekultivierung des Geländes aufkommen und plant aus der Fläche ein artgerechtes Biotop zu machen. Alpen, Sonsbeck und Xanten- Glasfaser-Anträge enden baldDazu soll unter anderem ein rund 6,1 Hektar großes Gewässer mit einer Wassertiefe von circa elf Metern verbleiben. Entlang der Alten Landstraße und entlang eines Teilbereichs der neuen Hofzufahrt soll ein Randwall mit einer Höhe von bis zu zwei Metern angelegt werden, der mit Gehölzen bepflanzt wird.
Ein unbefestigter Pflegeweg
Zwischen der Böschungsoberkante und den Randwällen ist ein unbefestigter Pflegeweg vorgesehen, der nicht bepflanzt wird. Im Bereich der Fördertrasse ist während der Abgrabung eine Waldfläche von 975 Quadratmetern verloren gegangen. Diese wird nach dem Rückbau der Anlage wiederhergestellt. Nach Auffassung der Verwaltung entspricht das Rekultivierungskonzept dem bei heutigen Abgrabungen gängigen Standard. Aber: „Die Pläne sind an die tatsächlich vorgenommene Abgrabungsfläche anzupassen“, erklärte der Technische Beigeordnete Dieter Paus. Niederrhein- So hilft die Region den Menschen in MoriaAußerdem sollte die im Norden angrenzende Lagerfläche für den Bodenabraum in den Abschlussbetriebsplan mit entsprechenden Auflagen aufgenommen werden, da für diese Lagerfläche keine rechtssichere Genehmigung vorliege.
Die Stadt musste bereits eine vorläufige Stellungnahme an die Bezirksregierung schicken. Diese wird nun noch einmal mit den Forderungen der Politik ergänzt. Der Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus.