In der Tierwelt ist Zeit des Nachwuchses. Das gibt es in dieser Zeit für Spaziergänger, Hundehalter und Co. zum Schutz der Tiere zu beachten:
Rheinberg/Alpen/Kreis Wesel. Wenn die ersten Blüten treiben, Knospen sprießen und überall die Bäume ausschlagen, beginnt auch in der Tierwelt die Zeit des Nachwuchses: Es ist Brut- und Setzzeit. Eine Zeit, in der die Natur besonders empfindlich auf Störungen reagiert. Auch wenn in den von der Corona-Krise beherrschten Zeiten der Spaziergang für viele Menschen wichtig und eine ausgesprochene Wohltat ist, sollten sie größtmögliche Rücksicht nehmen und sich angemessen in der Natur verhalten. Der Jägerschaft im Kreis Wesel ist dies ein besonderes Anliegen. Der Leiter des Hegeringes Wesel, Werner Schulte, sagt dazu: „In der jetzt beginnenden Brut- und Setzzeit kommt es immer wieder zur Aufnahme von Jungwild durch Spaziergänger und Hundehalter. Dies geschieht regelmäßig aus Unkenntnis der Zusammenhänge und Abläufe in der Natur. Denn auch, wenn es den Anschein haben mag, dass die Tiere Hilfe benötigen: Junghasen, Rehkitze und Rebhuhnküken sind nicht allein. Sie werden regelmäßig von den Eltern aufgesucht und versorgt. Die Menschen tun den Jungtieren mit der gut gemeinten Aufnahme keinen Gefallen. Oft genug sterben die Tiere nach kurzer Zeit.“
Hunde bitte unbedingt anleinen
Auch der Vorsitzende der NABU-Kreisgruppe Wesel, Peter Malzbender, kann dies bestätigen und richtet daher die dringende Bitte an die Erholung suchenden Spaziergänger: „Leint eure Hunde an und verlasst die Wege nicht. Wenn ihr Jungtiere findet, fasst sie nicht an. Nehmt sie erst Recht nicht auf, um sie dann zum Beispiel dem NABU oder anderen Einrichtungen zur Pflege zu bringen. Dies ist vollkommen unnötig. Wenn das alle beherzigen, trägt jeder dazu bei, dass auch im nächsten Jahr ein Ausflug in unsere schöne Natur wieder mit Genuss möglich ist.
Abschließend erklärt auch der Kreis Wesel als Untere Naturschutz- und Jagdbehörde, dass beim täglichen Spaziergang die wichtigen Spielregeln zum Schutz der Natur einzuhalten sind. Hierzu weist Klaus Horstmann, Leiter der Unteren Naturschutz- und Jagdbehörde, auf die möglichen Konsequenzen eines Fehlverhaltens hin: „In jedem Fall ist der zuständige Jagdpächter zu informieren. Wird Jungwild aufgenommen, kann es den Straftatbestand der Wilderei erfüllen und entsprechend geahndet werden. Mit dieser falsch verstandenen Tierliebe ist niemandem geholfen.“
Rauch- und Feuerverbote beachten
Die Verantwortlichen weisen auch auf die Waldbrandgefahr hin. Da im Frühjahr die Sonne fast ungehindert durch die noch unbelaubten Bäume auf den Waldboden scheinen kann, können sich trockene Pflanzen, Gräser oder auch Laub besonders leicht entflammen. „Dies ist im Frühjahr nicht ungewöhnlich. Doch in diesem Jahr lockt der Wald aufgrund der Corona-Krise besonders viele Menschen zum Sport treiben und Spazieren an und damit steigt auch das Risiko, dass Waldbrände entstehen“, so Christian Langfeldt, Leiter des Fachgebietes Dienstleistung im Regionalforstamt Niederrhein. Er verweist auf diese Regeln: Beachten Sie das Rauch- und Feuerverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober. Hinterlassen Sie keinen Müll oder Essensreste im Wald. Informieren Sie sich, ob Sie durch ein Naturschutzgebiet gehen. Hier dürfen Sie sich nur auf den Wegen aufhalten.