Die Gemeinde Alpen informiert, dass wie in den Vorjahren auf den Karnevalszügen in Menzelen, Samstag, 22. Februar, Alpen, Sonntag, 23. Februar, und Veen, Rosenmontag, 24. Februar, ein absolutes Glasverbot gilt. Das Mitführen oder der Verkauf jeglicher Art von Glasgetränkebehältnissen vor und während der Karnevalsumzüge ist untersagt. Dies gilt auch für das Mitführen und die Benutzung von mobilen Beschallungsanlagen (Ausnahme Zugteilnehmer).
Für den Alpener Kinderkarnevalszug ist zudem ein Alkoholverbot angeordnet, welches das Mitführen, den Verzehr und Verkauf von alkoholischen Getränken außerhalb geschlossener Räume untersagt.
Bei allen Zügen sind Einsatzkräfte von Polizei, Gemeinde Alpen und Sicherheitsdienst im Einsatz, so dass entsprechende Kontrollen verstärkt stattfinden und auch Platzverweise erteilt werden können.