Rheinberg. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt illegal entsorgten Müll zukünftig härter zu ahnden – dazu muss der Verursacher identifiziert werden

Rund um einige Müllcontainer liegen blaue Abfallsäcke, in den Straßengräben Verpackungsreste und an Waldwegen sind es manchmal ganze Reifenstapel, die illegal in der Natur abgeladen werden: Wilden und nicht fachgerecht entsorgten Müll gibt es auch immer wieder im Rheinberger Stadtgebiet. Der CDU ist das ein Dorn im Auge. Sie will die Bußgelder für die nicht fachgerechte Entsorgung erhöhen – vorausgesetzt, der Verursacher lässt sich identifizieren. „Wir wollen die Ordnungsgelder so hochsetzen, dass es die Menschen abschreckt, ihren Müll einfach so wegzuschmeißen“, erklärte CDU-Fraktionschef Erich Weisser im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag.

Derzeit wird für kleinere Müllmengen, dazu zählen geringere Mengen von Hausmüll oder Kartonagen, ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben. Zusätzlich hat der Verursacher die Kosten der Entsorgung durch den Dienstleistungsbetrieb (DLB) zu tragen. „Die Höhe des Bußgeldes erscheint angemessen und hat auch den gewünschten abschreckenden Effekt. Wiederholungstäter hat es bisher nicht gegeben“, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Bei größeren Müllmengen, zum Beispiel Reifenstapel und problematischem Müll (Elektrogeräte, Ölbehälter, Farben, Lacke, Chemikalien), erfolgt die Bemessung des Bußgeldes fallbezogen und abhängig von Art, Ablageort, und Menge. Bisher werden hier Bußgelder von 500 Euro bei Elektrogeräten und 1000 Euro bei Reifenstapeln – bei großen Mengen oder Wiederholungstätern mit deutlicher Erhöhung (mindestens Verdoppelung) verhängt. Hinzu kommen auch hier die Entsorgungskosten.

Die Verursacher dieses Mülls könne in der Regel nur schwer ermittelt werden. Im letzten Jahr wurden im Stadtgebiet 104 Mal kleinere Müllmengen vorgefunden. Fünfmal konnte der Verursacher identifiziert werden. Elektrogeräte wurden sechsmal wild entsorgt, wobei einmal der Besitzer gefunden wurde. Bei Reifenstapeln (zehnmal) und Ölbehältern (einmal), wurde der Verursacher gar nicht ermittelt. „Weggeworfene Zigarettenkippen müssten ebenfalls höher geahndet werden“, forderte Ulla Hausmann-Radau (Grüne). „Eine Kippe verseucht 60 Liter Trinkwasser. Das ist Giftmüll in kleinsten Mengen.“

Kontrollen verstärken

Ihre Idee, wild weggeworfene Zigarettenkippen künftig mit 50 statt bisher 25 Euro zu bestrafen, fand Anklang im Ausschuss. Um verstärkt gegen Müllsünder vorzugehen, müsste verstärkt kontrolliert werden. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes könnten dies allerdings nicht alleine stemmen. Da seien die Bürger gefragt. Wenn sie sehen, wie Müll illegal abgeladen wird, sollten sie Kennzeichen notieren und weitergeben. „Wir wollen sicher keinen Überwachungsstaat. Es geht uns um eine Bewusstseinsänderung“, betonte Luise Theile (Grüne). Der CDU-Antrag stieß samt der Ergänzung der Grünen, Zigarettenstummel höher zu bestrafen, auf einheitliche Zustimmung. Zukünftig werden 250 Euro bei Kleinmüllmengen, 750 Euro bei Elektrogeräten und 1500 Euro bei Reifenstapeln, Ölbehältern, Farben, Lacken und Chemikalien fällig.