Kreis Wesel. . Der ADAC Nordrhein rät dazu, auf eine ausreichende Sicherung zu achten und Spanngurte zu verwenden.

Wer einen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportieren will, sollte unbedingt auf eine ausreichende Sicherung achten. Dazu rät der ADAC Nordrhein. Ansonsten kann der häufig sperrige und lange Baum zu einer echten Gefahr im Straßenverkehr werden. „Die beiden wichtigsten Tipps lauten: Den Stamm immer nach vorne zeigen lassen und Spanngurte verwenden“, weiß Elke Hübner. Die Verbraucherschützerin des ADAC Nordrhein warnt: „Wird ein Baum auf dem Autodach transportiert und dabei nur mit einfachen Expandern fixiert, verwandelt er sich bei einem Unfall schnell zu einem Geschoss.“ Wer seinen Lack nicht zerkratzen möchte, kann zudem eine Decke unter den Baum legen. Damit der Baum nicht zum Windfang wird, muss die Baumspitze nach hinten und das abgesägte Ende des Stamms nach vorne zeigen.

Wer den Weihnachtsbaum im Kofferraum und Fond des Autos transportiert, sollte die hintere Sitzbank umlegen und den Stamm gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes schieben — so kann der Baum nicht verrutschen. Mit Spanngurten wird der Baum an den Ösen im Laderaum befestigt. Dazu ist es wichtig, den Gurt einmal um den Stamm und einmal um die Spitze zu schlingen. Planen oder Decken im Innenraum verhindern, dass Harz die Sitze verklebt oder Tannennadeln sich ins Futter bohren.

Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, sollte der Kofferraumdeckel dennoch so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt am Auto gesichert werden. Ab einem Meter Überstand muss das Ende des Baums mit einer hellroten Fahne, einem Schild oder einem zylindrischen Körper kenntlich gemacht werden, bei Dunkelheit mit einer roten Leuchte und Rückstrahler. Kennzeichen und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden. „Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen, ansonsten mit 35 Euro“, warnt Hübner. Wird der Überstand nicht gekennzeichnet, werden 25 Euro Strafgebühr fällig.