Rheinberg. . Eine Richterin sieht die bauliche Voraussetzung für Verkehrsberuhigung auf der Rhein- und Orsoyer Straße in Rheinberg als nicht gegeben an.

Auch wenn sich sehr, sehr viele Menschen nicht daran halten: In der Rheinberger Innenstadt gibt es auf großen Teilen der Rhein- und der Orsoyer Straße eine verkehrsberuhigte Zone – und damit gilt nicht nur die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer und die gegenseitige Rücksichtnahme, sondern auch Schrittgeschwindigkeit. Das führt bei vielen Autofahrern zu Missfallen bis hin zu Beschimpfungen, wenn man als Fußgänger die Straße überquert und nicht wartet, bis die Blechkarosse passiert hat.

Aber diese Regelung gehört der Vergangenheit an. Eine Einzelrichterin hat bei einem Ortstermin festgestellt, dass die baulichen Voraussetzungen für eine Verkehrsberuhigung in Teilabschnitten beider Straßen nicht vorhanden sind. Betroffen sind die Rheinstraße zwischen den Einmündungen Großer Markt/Underbergstraße und der Goldstraße sowie die Orsoyer Straße zwischen der Gelderstraße/Kaiserstege und Zum Kattewall.

Das hat aber auch Auswirkungen auf die Straßenbaubeiträge, zu denen die Anlieger herangezogen wurden. Weil sämtliche Straßenstücke als Haupterschließungsstraße eingestuft werden und die Stadt eine Verkehrsberuhigung im Rechtssinn nicht mehr anstrebt, wird nicht nur eine einzuhaltende Geschwindigkeit von 10 beziehungsweise 20 Kilometern pro Stunde ausgewiesen, sondern die Anlieger erhalten auch Straßenbaubeiträge zurück – selbst die, die keinen Widerspruch eingelegt haben. Die Stadt kostet das rund 126 500 Euro.