Xanten. . Prozess gegen das Drogen-Trio, das in Birten eine Cannabis-Plantage betrieben haben soll, wurde gestern vor dem Moerser Amtsgericht fortgesetzt.

Kurz vor Beginn der Verhandlung gestern Morgen bekam Richter Huismann einen Anruf aus der JVA Duisburg-Hamborn. Der Angeklagte Michael G. könne sich mit Tuberkulose angesteckt haben. Somit wurde der Hauptangeklagte vorsorglich mit einem Mundschutz in den Saal 106 des Moerser Amtsgerichtes geführt. Nach etwas mehr als einer Stunde musste der vorsitzende Richter die Verhandlung dann aber doch abbrechen. Michael G. erklärte, er bekomme unter dem Mundschutz keine Luft mehr.

Nitratbelastung im Grundwasser

Wie auch schon am Montag beim Auftakt des Prozesses gegen die drei Männer aus Rheinberg, Moers und Duisburg, denen der Betrieb einer Cannabis-Plantage in einem abgelegenen Gehöft in Birten und damit einhergehend der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird, spielte immer wieder die von der Verteidigung angeführte Nitratbelastung des Grundwassers eine Rolle. Der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Wasser sei in besagtem Zeitraum zwischen September 2012 und September 2017 häufig überschritten worden, ließ ein Verteidiger in die Akte einfügen. Und der Verteidiger von Frank S. aus Duisburg verlas für seinen Mandaten eine Einlassung, in der er erklärte, das in seiner Wohnung gefundene Marihuana stamme nicht aus dem Haus in Birten, das ebenfalls gefundene Bargeld nicht aus Drogengeschäften, sondern von der Schwester zum Kauf von Möbeln. Er habe nichts mit der Plantage zu tun und wusste auch nichts davon, so Frank S. Er habe in dem Haus aus einem Freundschaftsdienst heraus lediglich Maurerarbeiten erledigt. Am 13. September 2017, dem Tag des Polizeizugriffs, habe er Michael G. ausnahmsweise und zum ersten Mal dabei geholfen, Pflanzen abzuschneiden. Kurz darauf wurde er festgenommen.

Wenig Licht in die Sache brachten die beiden Zeugen gestern. Der 39-jährige Freund von Michael G. habe im Haus einige Schweißarbeiten erledigt, Querträger eingezogen und Rigipsplatten angebracht, könne sich aber an Details nicht mehr erinnern. Aufgefallen sei ihm lediglich, dass das Wasser aus der Leitung muffig roch und nicht zum Trinken geeignet war. Auch der Dachdecker aus Rheinberg, bei dem Michael G. angestellt war, hatte reichlich Erinnerungslücken, konnte die genauen Zeiträume des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nennen.

Michael G., der sich zunächst nicht äußern wollte, räumte dann doch für 2017 zwei allerdings misslungene Ernten ein. Einmal seien von 400 Setzlingen 250 eingegangen, das zweite Mal von wieder 400 nur 100. „Wie sind Sie überhaupt auf die Idee gekommen?“, wollte Richter Huismann wissen. „Ich hatte Schulden ohne Ende, wusste nicht mehr ein noch aus“, antwortete Michael G. „Aber wie haben Sie dann die Dinge für die technische Anlage, die Bewässerungsanlage überhaupt finanziert?“, fragte der Richter. „Nach und nach zusammengespart.“ Michael G. nahm plötzlich alles auf seine Kappe. „Ich habe alles allein gemacht, auch die Elektroinstallation. Mir hat keiner geholfen.Das ist auf meinem Mist gewachsen.“ Von der Ernte habe er aber nichts verkauft. Und sich auch keine Gedanken darüber gemacht, wie er die Drogen zu Geld machen könne.

Die Verteidigung wünscht sich indes einen externen Sachverständigen, der zum Einfluss der Wasserqualität auf die Cannabispflanzen etwa sagen könne. „Dass Pflanzen eingehen, muss nicht unbedingt mit der Wasserqualität zu tun haben“, entgegnete Richter Huismann. Die Verhandlung wird am Montag, 2. Juli, fortgesetzt.