Befallene Pflanzenteile können in geringen Mengen über die Biotonnen entsorgt werden.
Kreis Wesel. Der Buchsbaumzünsler richtet im Kreis Wesel auch in diesem Jahr wieder große Schäden an. Die grünen schwarzgepunkteten Raupen des Schmetterlings fressen Blätter und Rinde des Buchs. Um die weitere Ausbreitung des aus Asien stammenden Schädlings ohne natürliche Feinde am Niederrhein zu verhindern, sollte der befallene Buchs entsorgt werden. Befallene Pflanzenteile können in geringen Mengen über die Biotonnen entsorgt werden.
Öffentliche Sammelstellen
In der Kompostanlage am Asdonkshof erhitzen sich die Rottemieten in kurzer Zeit so stark, dass die verschiedenen Stadien des Buchsbaumzünslers sicher abgetötet werden. Ist keine Biotonne vorhanden, gehört das Material in jedem Fall in die Restmülltonne – keinesfalls aber auf den eigenen Komposthaufen und auch nicht in die Grünschnittsammlung. Bei der Eigenkompostierung werden die für die Abtötung der Raupen erforderlichen Temperaturen nicht sicher erreicht. Größere Mengen müssen an öffentlichen Sammelstellen, beispielsweise an Wertstoffhöfen oder direkt am Asdonkshof, angeliefert werden.
In diesem Fall ist die Entsorgung als Restmüll und nicht als Grünschnitt zwingend notwendig. Diese Chargen werden am Asdonkshof verbrannt. Anderenfalls könnte aufgrund der offenen Lagerung des Grünschnitts eine weitere Verbreitung des Zünslers nicht ausgeschlossen werden.