Oberhausen/Mülheim. Damit haben die Täter wohl nicht gerechnet: Sie hielten einem Mann eine Waffe vor, um dessen Tresor auszuräumen. Doch das Opfer wehrte sich.
Wegen gemeinschaftlichen versuchten Raubes standen zwei 30 und 33 Jahre alte Männer aus Oberhausen vor dem Landgericht. Laut Anklage hatten sie am 24. November 2022 in einem Keller in Mülheim versucht, an das in einem Tresor liegende Geld zu kommen. Die Strafkammer sprach nach mehrtägigem Prozess ein Urteil.
Laut Anklage hatten die beiden Cousins in den Büroräumen eines Bewohners des Hauses in der Mülheimer Altstadt bis zu 100.000 Euro vermutet. Deshalb sollen sie, gemeinsam mit einem weiteren Mittäter, in die Räume eingedrungen sein, den überraschten Mann in den Schwitzkasten genommen und ihn mit einer Waffe bedroht haben.
Besitzer des Tresors schlug Täter in die Flucht
Der Geschädigte war so allerdings nicht zu beeindrucken gewesen. Er stürzte sich auf die Eindringlinge, entwaffnete den Mann mit der Pistole. Der Zeuge wehrte sich so verbissen, dass die Täter nach kurzem Gerangel ohne Beute das Weite suchten. Zu seiner Gegenwehr hatte der Mülheimer genau 220.000 Gründe. So viele Euro lagen nämlich tatsächlich in dem Tresor.
Für den Familienfrieden der Angeklagten war der Prozess vermutlich nicht besonders förderlich. Der 33-Jährige gab die Tat nämlich bereits zu Prozessbeginn zu. Dabei belastete er seinen Cousin als den eigentlichen Drahtzieher der Sache: Der 30-Jährige habe für den Geschädigten in der Vergangenheit schon Arbeiten am Haus gemacht und von dem Tresor gewusst. Er habe auch den dritten Mann ins Boot geholt, der dann entgegen der Absprache eine Pistole mitbrachte.
Gefängnis für den einen, Freispruch für den anderen
Der 30-Jährige war über diese Behauptungen geradezu empört: Ja, er habe den Geschädigten gekannt, aber mit dem Überfall habe er nicht das Geringste zu tun. „Ich weiß nicht, warum mich mein Cousin da mit reinzieht.“ Allerdings habe ihn der Mitangeklagte in Jugendzeiten schon einmal als Sündenbock für eine Straftat missbraucht. Zudem gab der 30-Jährige an, er habe zur Tatzeit Gäste gehabt.
Was Alibi-Zeugen bestätigten. Trotz einiger Indizien, die auf den 30-Jährigen als Mittäter hinwiesen - so war er wenige Tage vor der Tat noch unangemeldet bei dem Geschädigten aufgetaucht und hatte nach Arbeit gefragt - sprach ihn die Strafkammer auf Kosten der Staatskasse frei. Die Beweisaufnahme habe die vom Gesetz geforderte Überzeugung von der Täterschaft des 30-Jährigen nicht erbringen können, hieß es im Urteil. Der im Gegensatz zum Verwandten bereits mehrfach vorbestrafte 33-Jährige wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.