Oberhausen. Gäste auf Sylt sangen rassistische Parolen auf einen Popsong. Die Wiesn-Macher verbieten jetzt das Lied. Auch die Fronleichnamskirmes reagiert.
Das Skandalvideo von Sylt sorgt weiterhin für Diskussionen in Deutschland. Die Macher des Oktoberfestes haben auf die Vorfälle reagiert und verbieten das Poplied, auf das rassistische Parolen gesungen wurde. Auch die Organisatoren der Sterkrader Fronleichnamskirmes, die an diesem Mittwoch (29. Mai) beginnt, reagieren.
In dem Video aus Sylt, das in den sozialen Netzwerken verbreitet wurde, sangen junge Menschen vor dem Szene-Lokal Pony inmitten feiernder Gäste rassistische Parolen. Die Basis für den fremdenfeindlichen Gesang bildet der Tanzhit „L’Amour Toujours“ von Gigi D‘Agostino. Das Lied wurde in den vergangenen Monaten immer wieder missbraucht, um ausländerfeindliche Texte zu singen. Der Künstler selbst stellte vor kurzem klar, dass es in dem Song eigentlich um die Liebe zwischen Menschen geht - und nicht um Hass. Die Sylter Bar Pony distanziert sich ausdrücklich von dem Video und stellte Anzeige. Die Behörden ermitteln.
Nach Sylt-Skandalvideo: Tanzhit auf Oktoberfest verboten
Seitdem wird auch darüber diskutiert, wie Veranstalter von großen Volksfesten mit dem Song mit der eingängigen Melodie umgehen sollen. Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner erteilte kurzerhand ein Verbot: „Das Lied wird nicht gespielt – weder im Zelt, noch sonst irgendwo.“ Es gebe inzwischen eine „rassistische Konnotation“, deswegen werde der Song auf dem Oktoberfest verboten.
Fronleichnamskirmes: Schausteller sollen sensibilisiert werden
An diesem Mittwoch beginnt im Oberhausener Stadtbezirk Sterkrade das größte Volksfest des örtlichen Veranstaltungskalenders. Die sechstägige Fronleichnamskirmes zieht jährlich eine Million Besucherinnen und Besucher an. „Platz für fremdenfeindliches Gedankengut gibt es hier nicht“, betont Ordnungsdezernent Michael Jehn auf Nachfrage dieser Redaktion. „Die Sterkrader Fronleichnamskirmes ist eine weltoffene Familienkirmes, auf der kein Platz für Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit jedweder Art ist. Die Stadt Oberhausen und die Schaustellerfamilie haben bei dieser traditionsreichen Veranstaltung immer betont, dass alle herzlich willkommen sind und wir den Menschen eine schöne und fröhliche Zeit auf der Kirmes bieten wollen.“
Der im Original eigentlich harmlose Popsong mit Ohrwurm-Qualität ist jedenfalls auf der diesjährigen Fronleichnamskirmes nicht verboten. Jehn will aber die Schausteller auf die heikle Lage rund um das Lied aufmerksam machen: „Bisher hat es keine Probleme mit fremdenfeindlichen Äußerungen auf der Kirmes gegeben. Unabhängig davon werden wir die Schausteller noch einmal sensibilisieren. Gemeinsam sind die Polizei und das Ordnungsamt zudem auf dem gesamten Veranstaltungsgelände präsent.“ Der für Ordnung und Sicherheit zuständige Beigeordnete weist damit daraufhin, dass die Sicherheitskräfte eingreifen würden, wenn es zu verbotenen Nazi-Sprüchen kommen sollte.
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