Oberhausen. Noch 2023 fehlten auf den Abrechnungen der Energieversorgung Oberhausen (EVO) wichtige Daten, um den Jahresverbrauch mit Mietern abzurechnen.
Ein großer Teil der Oberhausener Wohnungen wird von Kleinvermietern vermietet, die gerade einmal ein einziges Mehrfamilienhaus im Besitz haben oder höchstens zwei bis drei Immobilien. Doch die vorgeschriebene Abrechnung des Verbrauchs von Wasser, Gas oder Fernwärme je Wohnung wird auch für diese Vermieter immer komplizierter - neuerdings bedingt durch den CO2-Preis. Die neue Klimaschutzsteuer müssen die Vermieter aufteilen - zwischen sich als Hauseigentümer und den Mietern.
Das Prinzip des seit Januar 2023 geltenden Gesetzes: Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer ist der Anteil, den die Vermieter übernehmen müssen. Denn schließlich haben nicht die Mieter Schuld daran, dass das Gebäude energetisch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Das Gesetz sieht zehn Stufen vor: Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen 5 Prozent und 100 Prozent (nur bei sehr effizienten Gebäuden) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest.
Doch um dieses Gesetz zu befolgen, müssen die Vermieter zwingend Basis-Informationen ihres Energieanbieters erhalten. Die Versorger sind tatsächlich seit Januar 2023 verpflichtet, folgende klimawichtige Angaben auf ihren Energierechnungen zu Gas und Fernwärme zu machen: Treibhausgasemissionen in g/kWh, Primärenergiefaktor in Prozent, Energieträger für die Erzeugung beispielsweise der Fernwärme.
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Doch viele Stadtwerke in NRW haben das nach Darstellung von Immobilien-Eigentümern im vergangenen Jahr nicht geschafft: Ohnehin gebeutelt von ständigen Regeländerungen, wie Energiepreisbremsen oder angekündigten Gasumlagen, kamen die IT-Techniker bei den notwendigen Softwareumstellungen für die Abrechnungen nicht mehr nach. So fehlten die für Vermieter und Mieter notwendigen Detail-Infos zur Aufteilung der CO2-Steuer auf den Zwölf-Monats-Rechnungen. „Die gesetzlichen Vorgaben sind mit komplexen IT-Einstellungen verbunden. Diese sind so umfangreich, dass wir sie bisher nicht erfolgreich in unserem System umsetzen konnten“, schrieben die Stadtwerke Kaiserslautern offen ihren Kunden.
Die Vermieter werden dadurch ausgebremst: Denn wer seine Heizkostenabrechnung über Dienstleistungsanbieter wie Techem erledigt, muss zwingend diese Detail-Infos angeben. „Sonst kommt man online dort ohne diese Daten gar nicht weiter“, schreibt ein Oberhausener Vermieter an die Redaktion. Tatsächlich hat es auch die EVO nicht geschafft, ihre Abrechnungen im vergangenen Jahr mit den notwendigen Detail-Infos zu bedrucken. „Vermieterinnen und Vermieter haben diese Informationen auf Anfrage von uns erhalten“, gibt die EVO-Pressestelle an. Das mag zwar sein, doch Vermieter stießen beim von der EVO beauftragten Call-Center auf überlastete Beschäftigte. „Die armen Menschen an der Telefon-Hotline sind selbst genervt, weil ja fast alle jetzt anrufen, die genervt sind von langen Wartezeiten am Telefon“, ist die Erfahrung eines Vermieters.
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Glück haben die Vermieter, die nach dem rollierenden Abrechnungsverfahren der EVO erst in diesem Jahr ihre Abrechnung über das komplette Jahr 2023 von der EVO erhalten. Denn den Computertechnikern ist es gelungen, die Software bei der EVO so umzustricken, dass nun alle Angaben dort schriftlich auf den Abrechnungen veröffentlicht sind. „Seit 2024 werden auf den rollierenden Abrechnungen sämtliche, gesetzlich vorgeschriebene Kostenbestandteile und Angaben (wie beispielsweise Treibhausgasemissionen, Primärenergiefaktor und Energieträger) für das Abrechnungsjahr 2023 ausgewiesen“, versichert die Pressestelle aufgrund der Nachfrage unserer Redaktion.
Ohnehin können nun alle Interessierten die Informationen zum Primärenergiefaktor und den Energieträgern für die Erzeugung auch auf der EVO-Webseite selbst einsehen: https://www.evo-energie.de/fernwaermetarife. Die Zertifikate sind auf diesen PDF-Dokumenten zu finden: Der Primärenergiefaktor und der Emissionsfaktor des Fernwärmenetzes und die Bescheinigung der energetischen Bewertung der Wärmenetzeinspeisung.
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