Oberhausen. Das schnelle Internet kommt in Oberhausen voran. Zugleich häufen sich Beschwerden über die Haustürgeschäfte. Da kann es zu Tricksereien kommen.
Mit dem Glasfaserausbau in Oberhausen geht es voran. Vor wenigen Tagen hat Westconnect angekündigt, rund 35.000 Haushalte mit schnellem Internet versorgen zu wollen. Darüber hinaus sind die Telekom sowie die Firmen Epcan und Muenet am Start. Die Stadt selbst hat sich das sportliche Ziel gesetzt, den Breitbandausbau bis 2030 flächendeckend abgeschlossen zu haben. Alle Haushalte sollen dann auf Anschlüsse zugreifen können.
Während das Tempo für das schnelle Internet anzieht, mehren sich auch die Beschwerden in der Oberhausener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. So melden sich Bürger zu Wort und bemängeln die Art und Weise der Haustürgeschäfte. Experten haben deshalb einige Tipps in Sachen Glasfaser zusammengestellt und gehen aber zunächst auf eine grundsätzliche Frage ein, weil sie die auch immer wieder von den Bürgern zu hören bekommen: „Braucht man die Technik wirklich?“
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Die Antwort fällt eindeutig aus: Wer die Möglichkeit hat, sich einen Anschluss
kostengünstig ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun, empfehlen die Fachleute. Der Bedarf an Leitungskapazitäten werde weiter wachsen.
Während vor 20 Jahren noch ein bis zwei MBit pro Sekunde vollkommen ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, sind für heutige Anwendungen deutlich höhere Bandbreiten erforderlich, erklären die Fachleute. Beispiele gibt es hinreichend, von Streaming-Diensten wie Netflix über die sozialen Medien bis hin zu den Spielen im Netz. Zukunftssicher sind für eine angemessene Versorgung daher nur Glasfaseranschlüsse, erklärt die Verbraucherzentrale und rät den Haushalten dazu, auf jeden Fall die Kostenmodelle ganz genau unter die Lupe zu nehmen.
Herkömmliche Kabelanschlüsse mit falschem Etikett
Was man genau unter Glasfaser versteht, ist zudem manchem Bürger schleierhaft. Die Unsicherheit nutzen offenbar manche Vertriebsmitarbeiter von Kabelnetzunternehmen aus und wollen den Leuten herkömmliche Kabelanschlüsse als Glasfaser unterjubeln. Sie sprechen dann verwirrenderweise von „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder auch „Gigabit-Anschluss“.
Ein echter Glasfaseranschluss, der bis in die Wohnung gelegt werden kann, trägt den Namen
„Fiber to the home“, was übersetzt nichts anderes heißt als „Glasfaser nach Hause“, abgekürzt: FTTH. Zwei andere, ähnlich klingende Techniken, greifen indes auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was das Tempo im Netz stark ausbremst. Hier handelt es sich um FTTC (Fiber to the curb, „bis an den Bordstein“) oder FTTB („Fiber to the building“, bis an den Keller eines Gebäudes). Auch hier sollte ein Interessent sich die Technik genau erklären lassen.
Internet-Anschluss: Im Zweifelsfall eine niedrigere Bandbreite wählen
Hat sich der Kunde für einen Vertrag entschieden, steht er gleich vor dem nächsten Problem, nämlich welchen Tarif er wählen soll. Nun hängt die Antwort von dem persönlichen Nutzungsverhalten ab. Im Zweifelsfall, so raten die Experten, sollte man sich für eine niedrige Bandbreite entscheiden. Reicht diese nicht, lasse sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) vornehmen. In die andere Richtung, also ein Herabstufen (Downgrade) sei meist erst am Ende der Vertragslaufzeit möglich. Vorsicht sollten Interessenten walten lassen, wenn von vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten die Rede sei. „Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.“
Falls nun Vertreter an der Haustür klingeln, kann es vorkommen, dass sie die Bürger regelrecht bedrängen, einen Vertrag abzuschließen und ihnen mitunter sogar glatte Lügen auftischen. Beispiel: Wenn man nicht mitmacht, wird bald das Internet nicht mehr funktionieren. Die Fachleute empfehlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, sondern um ein schriftliches Angebot bitten, damit man in Ruhe Preise und Bedingungen vergleichen kann.
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Glasfaser: Wann ein Widerrufsrecht gilt
Bei Verträgen, die an der Haustür geschlossen wurden oder auch per Telefon oder im Internet, besteht im Übrigen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, betont die Beratungsstelle. Kam der Vertrag im Laden des Anbieters zustande, lässt er sich nicht widerrufen. Eine Kündigung ist dann von den Vertragsklauseln abhängig. Ratsam ist es daher, sich bei den Beratern genau zu erkundigen, was man unterschreibt.
Schließlich sollten sich Interessenten bei dem Anbieter erkundigen, was denn passiert, wenn sich vielleicht doch zu wenig Bürger melden und sich der Ausbau möglicherweise nicht rechnet oder es zu Verzögerungen kommt. Dann ist es spannend zu erfahren, ob der Vertrag dann automatisch storniert wird oder man davon zurücktreten kann.