Oberhausen. Wer im Frühjahr Elektro-Scooter mit schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. Er riskiert mindestens ein Bußgeld. Das muss getan werden.

  • Elektro-Scooter brauchen ab März ein blaues Kennzeichen
  • Der Wechsel des Kennzeichens beim E-Scooter ist leicht
  • Bei Missachtung droht ein Bußgeld

Langsam aber sicher ist das usselige Winterwetter in Oberhausen vorbei. Beim Frühjahrsputz holen viele Oberhausenerinnen und Oberhausener ihre Mofas, Mopeds, Roller, Pedelecs und E-Scooter aus den Kellern und Garagen. Doch man kann nicht so einfach wieder auf das Fahrzeug springen und losfahren.

E-Scooter: Blaues Kennzeichen wird im März verpflichtend

Nicht alle wissen das. Ingo Aulbach, Oberhausener Sprecher der Versicherungskaufleute, klärt deshalb auf: Motorisierte Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum müssen ab März ein blaues Versicherungsschild haben. Fahrerinnen und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen müssen also auch im neuen Versicherungsjahr, das jährlich zum 1. März beginnt, mit einem neuen Kennzeichen zeigen, dass sie ihre Haftpflichtversicherung bezahlt haben. Denn nur dann übernehmen die Versicherer die Kosten eines Unfallschadens. Nur noch bis Ende Februar 2024 sind die schwarzen Kennzeichen gültig.

Die Rückseite eines Mofas zum Beispiel muss dann ein blaues Kennzeichen schmücken. Wer einen E-Scootern fährt, kann das Kennzeichen leicht anbringen: Man muss nicht schrauben, sondern es nur ankleben. Die neuen blauen Kennzeichen als Versicherungsnachweis sind bei der Kfz-Versicherung vor Ort oder online erhältlich. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann noch eine Teilkaskoversicherung für die kleinen Elektrofahrzeuge beantragt werden, die bei Schäden am eigenen Fahrzeug oder bei Diebstahl greift.

Das sind die neuen blauen Kennzeichen. Anders als bei E-Scootern müssen die bei Mofas, Mopeds und Rollern angeschraubt werden.
Das sind die neuen blauen Kennzeichen. Anders als bei E-Scootern müssen die bei Mofas, Mopeds und Rollern angeschraubt werden. © Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute | Karl Aumiller

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Petra Zollner - ADAC Redaktion

E-Scooter: Das droht Fahrern mit falschen Kennzeichen

Wer ab dem 1. März 2024 mit dem falschen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von mindestens 40 Euro oder sogar als hartnäckiger Täter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Dabei sind die Kosten für eine Haftpflichtversicherung nach Angaben von Versicherungsexperten gar nicht so hoch: „Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro“, gibt Petra Zollner vom ADAC an. Offiziell gekündigt werden muss das alte schwarze Kennzeichen nicht, es läuft automatisch aus.

Was ist mit den Kennzeichen bei geliehenen E-Scootern oder Pedelecs?

Nutzerinnen und Nutzer von ausleihbaren E-Scootern oder den 45 km/h schnellen S-Pedelecs müssen am 1. März vor der Fahrt nicht sicherstellen, ob ihr Modell noch das alte Kennzeichen hat. Die Anbieter allein sind für einen rechtzeitigen Kennzeichenwechsel und damit auch für die Abdeckung der Haftpflichtversicherung zuständig.

Bei „Tier“, einer der bekannten E-Scooter-Anbietern in Oberhausen, werden die Kennzeichen bereits Ende Februar gewechselt. „Die E-Scooter werden in der letzten Februarwoche automatisch auf inaktiv gesetzt und erst wieder aktiviert, sobald ein Kennzeichenwechsel stattgefunden hat“, kündigt Tier-Pressesprecher Patrick Grundmann auf Nachfrage der Redaktion an. E-Scooter, die mit den neuen Kennzeichen schon vor dem eigentlichen Stichtag ausgestattet sind, verfügen sofort über einen Versicherungsschutz. Auch Anna Montasser vom E-Scooter-Anbieter „Lime“ garantiert eine durchgehende Haftpflichtversicherung: „E-Scooter, die am 1. März noch kein gültiges Kennzeichen haben, werden in einen Wartungsmodus versetzt. Das Fahrzeug steht dann nicht mehr zur Verfügung, bis das Kennzeichen getauscht wurde.“

Von schwarz zu blau zu grün

Im März 2025 ändert sich die Kennzeichen-Ampel wieder: Dann wird das blaue Kennzeichen von einem grünen abgewechselt, um weiterhin die Haftpflichtversicherung der Fahrerinnen und Fahrer nachzuweisen.