Oberhausen. Der umstrittene Schlagersänger Michael Wendler darf nicht in Oberhausen auftreten. Im Netz reagieren die Menschen mit Dankbarkeit.

Der Name Wendler erhitzt die Gemüter – erst recht, wenn der umstrittene Schlagersängers ein Konzert in Oberhausen geben will. Schon bei der Bekanntgabe reagierte das Netz teils heftig auf die Comeback-Pläne des ausgewanderten Dinslakeners. Kurz darauf stellte der Stadtsportbund Oberhausen klar, dass das Konzert 2025 nicht in Oberhausen stattfindet.

Die Nachricht von der Konzert-Absage wurde in den sozialen Netzwerken zigfach geteilt und kommentiert. Allein unter dem Beitrag auf unserer Facebook-Seite finden sich über tausend Kommentare. Der Großteil reagiert erleichtert, einige Nutzer bedanken sich bei der Stadt für die Absage – wobei diese mit dem Konzert nichts zu tun hat, wie sie klarstellte.

Wendler-Konzert gestoppt: Beste Nachricht des Tages

„Danke. Am Ende siegt immer der Anstand“, lautet ein Kommentar. Ein anderer schreibt: „Beste Nachricht des Tages“. Ein anderer Nutzer fragt: „Was hat der erwartet? Dass er mit offenen Armen empfangen wird?“ In der Corona-Pandemie hatte Michael Wendler mit Verschwörungstheorien auf sich aufmerksam gemacht. Nach skandalösen Aussagen wurde sein Instagram-Account gesperrt. Weil er Deutschland als KZ bezeichnete, verlor er Werbepartner und wurde aus Shows gestrichen. Der Schlagersänger behauptete allerdings, er habe damit nicht „Konzentrationslager“ gemeint, sondern „Krisen Zentrum“. Die Pandemie bezeichnete er als Fake und attackierte Medien und Politik.

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Unter den Kommentaren gibt es viele humorvolle Bemerkungen wie „Was haben die Oberhausener getan, dass man ihnen den Wendler schickt?“, oder vielfach Anspielungen auf seinen Song „Egal“. In den Kommentaren finden sich aber auch politische und verschwörungstheoretische Äußerungen. Einige Nutzer teilen Wendlers Theorien, andere sehen in der Absage einen Beleg für fehlende Meinungsfreiheit. Wendler selbst teilte seine Meinung auf Facebook mit: Er warf der Stadt „DDR-Methoden“ vor, obwohl diese gar nicht der Vermieter der Fläche ist.