Oberhausen. Die Wunderstraße in Oberhausen-Lirich ist eine zentrale Stadtteil-Achse. Für 1,7 Millionen Euro soll ein großer Teilabschnitt ausgebaut werden.

Die Wunderstraße in Oberhausen-Lirich soll zwischen Ulmenstraße und Siebenbürgenstraße für rund 1,7 Millionen Euro ausgebaut werden. Mit dem Projekt befassen sich in nächster Zeit die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen und der Stadtplanungsausschuss.

Der entsprechende Straßenabschnitt ist knapp 440 Meter lang und weist laut Stadtverwaltung zahlreiche Mängel und Schäden im Bereich der Fahrbahn und Gehwege auf. Zudem entspreche die Aufteilung des Verkehrsraums nicht mehr den einschlägigen Richtlinien. Auch müsse der Kanal auf einem Teilstück zwischen Kastanienweg und Eschenstraße mit einer so genannten Liner-Maßnahme saniert werden. Dieses Verfahren ermöglicht es, mit weniger Erdarbeiten auszukommen und beschleunigt und verbilligt so die Erneuerung.

Die Wunderstraße in Lirich ist eine wichtige Stadtteil-Achse: Sie ist Ende der 1920er, Anfang der 1930er Jahre gebaut worden. Für die Wunderstraße gilt ein Plan aus dem Jahr 1896, in dem die Querschnittsbreite der Straße von knapp 14 Meter festgesetzt ist. In dem Abschnitt befinden sich jeweils zwei Haltepunkte für die Stoag-Busse.

Die meisten Bäume in dem Abschnitt bleiben erhalten

Auf der Südseite stehen zudem 27 Bäume, von denen die meisten eine gute Vitalität und Bestandsprognose besitzen und zu einem besseren Mikroklima beitragen. Daher sollen diese Bäume weitestgehend erhalten werden. Vier Bäume müssen laut Stadtverwaltung allerdings für den geplanten barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen gefällt werden.

Die Wunderstraße erhält im Zuge des Ausbaus breitere Gehwege auf beiden Seiten und einen Parkstreifen zwischen den vergrößerten Baumscheiben auf der Südseite. Die Fahrbahnbreite wird auf das Mindestmaß von 6,50 Meter verringert. Im November 2023 sind diese Maßnahmen bei einer Versammlung bereits den Anliegern vorgestellt worden. Sie dürfte vor allem beruhigen, dass für das Projekt keine Anliegerbeiträge erhoben werden, weil das Land NRW in diesem Punkt eine gesetzliche Neuregelung herbeigeführt hat und die entsprechenden Kosten der Stadt erstattet.