Oberhausen. Seit dem 1. Januar ist das E-Rezept für Arztpraxen Pflicht. Allerdings muss es nicht die digitale Variante sein. Es gibt auch eine Alternative.
Wer in diesen Tagen ein Rezept beim Arzt abholt, kann mit leeren Händen nach Hause gehen – denn das Rezept befindet sich auf der Gesundheitskarte. Seit dem Jahreswechsel sind Arztpraxen verpflichtet, das elektronische Rezept auszustellen. Rezepte für Medikamente können per elektronischer Gesundheitskarte oder per App in der Apotheke abgeholt werden. Allerdings ist auch der gewohnte Weg möglich.
Die Umstellung auf das E-Rezept betrifft alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Für Privatversicherte wird die Umstellung erst im Laufe des Jahres erfolgen, teilen die Apotheken in Oberhausen mit. Wichtig: Verordnungen auf den bekannten rosa Papierrezepten sind weiter möglich und können natürlich auch in Zukunft in den Apotheken eingelöst werden
Apotheken Oberhausen sind „bestens vorbereitet“
„Bereits seit zwei Jahren sind die Apotheken in Oberhausen in der Lage, E-Rezepte einzulösen“, sagt Lukas Heuking, Pressesprecher der Apotheker in Oberhausen. „Wir sind also bestens vorbereitet.“ Letztlich werde sich für den Patienten nicht viel ändern. „Denn nach einer Arzneimittelverordnung in einer Arztpraxis ist die Apotheke der nächste Schritt, um zügig seine Medikamente zu erhalten – egal, ob ein elektronisches Rezept oder das bekannte rosa Papierrezept ausgestellt wurde“, so Apotheker Heuking.
Patienten können sich seit Januar bei einem Arztbesuch bewusst entscheiden: für das E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), per Papierausdruck mit einem QR-Code (Token), der dann in der Apotheke gescannt wird, oder per Smartphone mit entsprechender App. Die Apotheker werben für das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte. Dies sei der „bequemste, schnellste und umweltfreundlichste Weg“, sagt Apotheker Lukas Heuking. Beim Einlösen des E-Rezepts mit der Gesundheitskarte müssten Versicherte in der Apotheke ihre Karte nur in ein bereitstehendes Kartenlesegerät einstecken.
Für Menschen, die zu Hause oder in einem Heim gepflegt werden, kann sich aber auch der ausgedruckte QR-Code lohnen. „Ein wesentlicher Vorteil für jeden Versicherten ist dabei auch, dass im Notfall – sollte die Technik einmal versagen – die Apotheke die Informationen lesen kann, ohne auf den zentralen Fachdienst zugreifen zu müssen“, so Heuking. Auch der Versicherte kann sofort lesen, was die Arztpraxis verordnet hat. „Jeder Patient hat immer das Recht, einen ausgedruckten Token in der Praxis zu verlangen“, betont Apotheker Heuking.
E-Rezept: Apotheken haben noch Probleme
Für die Übertragung per Smartphone oder App benötigt der Patient neben einer Gesundheitskarte auch eine PIN für seine elektronische Gesundheitskarte. Trotz bester Vorbereitung der Arztpraxen und Apotheken auf das E-Rezept können in der Anfangszeit Probleme nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Pressemitteilung. So sind erst im Dezember immer wieder Server der Krankenkassen ausgefallen. Dann konnten die E-Rezepte in den Arztpraxen nicht geschrieben werden und der Patient konnte sie weder mit der Karte noch mit dem ausgedruckten Token oder der App einlösen. „Sollte es zu Pannen kommen, werden wir in jedem Fall gemeinsam mit der jeweiligen Arztpraxis für eine schnelle Versorgung mit dem benötigten Arzneimittel sorgen“, erläutert Apotheker Heuking. Und bei größeren Pannen gelte ja weiter das rosa Papierrezept.
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