Oberhausen. Versehentlich den Notruf gewählt? In Zeiten der Handy-Kommunikation hat die Feuerwehr Oberhausen immer öfter mit solchen Anrufen zu tun.

Immer öfter hat es die Feuerwehr Oberhausen mit versehentlichen Notrufen zu tun. Diese Entwicklung belastet vor allem die Mitarbeiter in der Leitstelle.

Betrug die Zahl der versehentlichen Notrufe von Januar bis Ende Juli 2022 noch 6648, ist diese Zahl von Januar bis Ende Juli 2023 bereits auf 10.545 gestiegen. Die Feuerwehr spricht hier von „Notrufannahmen“. Bei einer solchen Notrufannahme handelt es sich zum Beispiel um so genannte Taschenanrufe oder Fehlanrufe. Bei besagten „Hosentaschenanrufen“ wählt das Smartphone von alleine den Notruf – und besetzt dabei in dieser Zeit die Notrufleitung für jene Menschen, die in diesem Augenblick tatsächlich Hilfe brauchen und den Notruf 112 wählen.

Wie geht die Feuerwehr mit solchen Anrufen um? „Grundsätzlich werden alle Notrufteilnehmer mit der gleichen Sorgfalt behandelt – egal, ob es sich um einen Fehlanruf oder einen Notruf handelt“, erklärt Feuerwehrsprecher Jörg Preußner auf Anfrage der Redaktion. Falls es sich zum Beispiel um einen Taschenanruf handele oder keine Reaktion vom Notrufteilnehmer ausgehe, würden die Teilnehmer durch das Team der Leitstelle zurückgerufen. Dieses Vorgehen sei in jedem Fall notwendig, um sicher zu gehen, dass es sich tatsächlich um einen Fehlanruf handelt und dass keine Hilfe oder Ähnliches benötigt wird.

Oft ist überhaupt niemand in der Leitung

In einigen Fällen bemerken die Handynutzer ihren Irrtum und teilen sofort mit, dass sie keine Hilfe brauchen und den Notruf versehentlich gewählt haben. Bei vielen anderen Notrufannahmen ist allerdings überhaupt keine Person in der Leitung – das zum Beispiel in der Hosentasche verstaute Handy hat eigenständig den Notruf gewählt.

In solchen Fällen hören die Leitstellen-Disponenten oft die Stimme oder Geräusche des jeweiligen Teilnehmers oder der Teilnehmerin im Hintergrund – zum Beispiel bei sportlichen Aktivitäten, etwa beim Joggen. Jörg Preußner erläutert: „Durch den Rückruf des Leitstellen-Mitarbeiters stellt sich in solchen Fällen heraus, dass es ein Fehlanruf war.“

Juristische oder gar strafrechtliche Folgen haben die Auslöser solcher Notruf-Irrtümer unterdessen nicht zu fürchten. Sofern kein mutwilliger Notrufmissbrauch festgestellt werden kann, wird der Anrufende nicht weiter belangt.