Oberhausen. Weil er einem Bochumer in der Oberhausener Turbinenhalle den Hals aufschnitt, stand ein 30-Jähriger vor Gericht. Anklage lautete auf Mordversuch.
Vom Nacken bis zum Kehlkopf schnitt ein 30-jähriger Dortmunder am Abend des 4. Februar dieses Jahres einem 29-jährigen Bochumer den Hals auf. Zweieinhalb Zentimeter tief. Die Tat ereignete sich publikumswirksam im Foyer der Turbinenhalle. Nach drei Verhandlungstagen fällte das Landgericht Duisburg nun ein Urteil: Es verurteilte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Das konkrete Motiv für die Tat blieb im Dunkeln. Fest steht nur: Der Angeklagte konnte den Ex-Freund seiner Schwester nicht leiden. Ob es dabei wirklich nur darum ging, dass die Liebesgeschichte wenig harmonisch gewesen war oder ob verletzter Stolz die Hauptrolle spielte, weil der Angeklagte so ziemlich als letzter von der Beziehung erfahren haben soll, mag dahin gestellt bleiben.
Staatsanwaltschaft ging von Heimtücke aus
Jedenfalls hatten die beiden Männer bei ihrer Begegnung miteinander reden wollen. Beim Weg in den Vorraum griff der Angeklagte zum Messer und fügte dem 29-Jährigen die schwere Verletzung zu. Der Mann musste im Krankenhaus notoperiert werden. Die Anklage hatte auf Mordversuch gelautet: Heimtückisch habe der 30-Jährige den arglosen Mann angegriffen.
Zunächst hatte der Angeklagte geschwiegen. Eine späte Einlassung, wonach er den Geschädigten nur am Ohr verletzen wollte und dabei versehentlich irgendwie abrutschte, nahm die Kammer dem 30-Jährigen nicht ab. Eine 30 Zentimeter lange Wunde könne kaum zufällig entstanden sein. Eine andere Darstellung konnte ihm zumindest nicht widerlegt werden: Der Angeklagte habe den Ex der Schwester nur verletzen wollen. Als er davon ausging, dass das geklappt habe, habe er sich vom Tatort entfernt.
Vier Jahre und drei Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung
Die Kammer ging davon aus, dass der 30-Jährige zunächst durchaus in Tötungsabsicht zustach. Doch dann habe er von seinem Vorhaben abgelassen, obwohl noch kein Erfolg erkennbar war. Juristen nennen das einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag. Eine nachvollziehbare Wertung, denn nicht einmal der Geschädigte hatte im ersten Moment registriert, wie ernst seine Verletzung war. Das Blut blieb zunächst in seinem schwarzen T-Shirt hängen. Sanitäter mussten dem 29-Jährigen ein Foto von dessen Hals zeigen, um ihn davon zu überzeugen, dass er ins Krankenhaus müsse.
Strafmildernd wirkte sich bei der Verurteilung zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis auch ein so genannter Täter-Opfer-Ausgleich für den Angeklagten aus. Der 30-Jährige hatte dem Geschädigten 5000 Euro angeboten. Der gab sich erstaunlicherweise mit der Hälfte zufrieden. Die Narbe an seinem Hals sei gar nicht so schlimm, fand der 29-Jährige. „Die ist jetzt mein Markenzeichen.“