Mülheim. Etliche Bäume sind auf einer Fläche in Mülheim-Speldorf gefällt worden. MBI zweifeln Rechtmäßigkeit an. Doch verspielten sie selbst Chancen?
Seit Jahren schauen die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) mit Sorge auf ein Stückchen Grün an der Emmericher Straße in Speldorf. Es trennt das Gewerbegebiet der Weseler Straße von den langen Gärten an der Hofacker Straße. Doch seit vergangener Woche ist die Fläche mit etlichen Bäumen dem Erdboden gleich gemacht. Und die MBI sind auf den Barrikaden.
Denn es ist eine Menge Holz, das der Grundstückseigentümer auf dem Gelände umgelegt hat - ein Kahlschlag. Grund für die Eile: Ab März beginnt wieder der Brutschutz, Bäume dürfen dann nicht mehr gefällt werden.
MBI lässt über eigenen Antrag zum Baumerhalt nicht abstimmen
Dabei genossen die Anwohner in den anliegenden Gärten fast vier Jahre lang Stille, denn verankert war der Verkauf des Grundstücks bereits in einer Ratssitzung im Februar 2019 im Bebauungsplan Heerstraße. Damals wurde kein Widerspruch der MBI festgehalten. Und er muss auch den Bezirksvertretern der MBI durchgeschlüpft sein, als die BV3 im Frühjahr 2020 den Grundstücksverkauf beschlossen und die Projekte der Bauleitplanung noch einmal vorgestellt hatte.
Lediglich der Hinweis der CDU-Bezirksbürgermeisterin Elke Oesterwind auf einen Rechtschreibfehler im Skript ist damals im Protokoll vermerkt. Aber kein Widerspruch der Mülheimer Bürgerinitiativen. Ein Jahr später beantragte die MBI zwar, dass die Bäume auf dem Grundstück zu erhalten seien. Doch nachdem der Umweltdezernent - damals noch Peter Vermeulen - anmerkte, der Erhalt wäre nur dann möglich gewesen, wenn man ihn im Bebauungsplan festgelegt hätte, verzichtete die MBI selbst sogar auf eine Abstimmung zu ihrem Antrag.
Ärger bei den Bürgerinitiativen wortgewaltig
So ging die Sache also still weiter. Und auch im just vergangenen Umweltausschuss, wo man die Verwaltung mit etlichen Fragen löchern wollte, reagierte Gesine Schloßmacher ohne großen Protest auf den Hinweis der Stadt: Alle Fragen seien doch längst in der BV3 beantwortet worden.
Einen Tag danach ist der Ärger der MBI wortgewaltig: Dies sei „kein Ruhmesblatt der Stadtplanung“, denn ihr fiel auf, die „skandalöse Angelegenheit“ sei zum letzten Mal 2021 behandelt worden, wettern sie in einer Presseerklärung. Nun aber seien „völlig überraschend“ mit dem Kahlschlag „Fakten geschaffen“ worden.
Die MBI zweifeln an, dass die Stadt das Gelände überhaupt hätte verkaufen dürfen, weil dort ein vom Land geförderter Lärmschutzwall gebaut worden sei. Dieser, so mutmaßen die Bürgerinitiativen, hätte nicht in ein Gewerbegebiet verändert werden dürfen. Zudem müssten die inzwischen gewachsenen Bäume unter eine Baumschutzsatzung fallen. Und nicht zuletzt fragen sie: „Was genau ist geplant, was wurde wann genehmigt?“
Stadt: Fällgenehmigung lag vor
Diese und weitere Fragen will man im Planungsausschuss weiter debattieren. Die Stadt reagiert auf Anfrage der Redaktion mit Hinweis auf den Beschluss in der BV3 von 2020. Die Fläche sei damals als Gewerbegrundstück verkauft worden und werde nach §34 des Baugesetzbuches behandelt, sprich: Die Art und das Maß der baulichen Nutzung muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein.
Da die baurechtlichen Vorschriften erfüllt seien, habe der Besitzer einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung. Gekoppelt an die sicher zu erwartende Baugenehmigung habe das Umweltamt eine Fällgenehmigung erteilt. Zur Frage des Lärmschutzwalls stellt die Stadt zudem fest: „Das verkaufte Grundstück befindet sich auf einer Schuttanschüttung und nicht auf einem Lärmschutzwall.“ Der Wall befinde sich vielmehr zwischen Emmericher und Eltener Straße.