Mülheim. Nach dem Grundsteuer-Alarm von Mülheims Kämmerer, private Hausbesitzer müssten 2025 womöglich deutlich mehr zahlen, gibt es erste Reaktionen.
Die Befürchtung nicht nur des Mülheimer Stadtkämmerers, die Grundsteuerreform könne ab dem Jahr 2025 einseitig Eigentümer von Gewerbe- und Industrieflächen entlasten und aufgrund dessen die Gesamtheit an Besitzern von Wohngrundstücken zusätzlich belasten, bringt die örtliche Politik in Wallungen.
Noch mehr Lasten für Hauseigentümer im Kommunalwahljahr 2025? Stadtkämmerer Frank Mendack und Oberbürgermeister Marc Buchholz hatten zur Einbringung des Etat-Entwurfs für das kommende Jahr dieses wohl auch kommunalpolitische Horrorszenario skizziert. Sie befürchten erneut Massenproteste in der Stadt. Die hatte es 2019 gegeben, als eine breite Ratsmehrheit aus SPD, CDU und Grünen den örtlichen Grundsteuer-Hebesatz um satte 39 Prozent auf 890 Punkte heraufgesetzt hatte als Haushaltssicherungsmaßnahme im überschuldeten Mülheim.
Städtetag hat das Land aufgefordert, bei der Grundsteuer gegenzusteuern
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Nach einer Abfrage unter den Eigentümern der 20 größten Gewerbegrundstücke der Stadt rechnet Stadtkämmerer Mendack im Bereich der reformierten Grundsteuer mit rund sechs Millionen Euro Mindereinnahmen, sollte der Hebesatz unverändert bei 890 Punkten bleiben. Auch anderswo, etwa beim Städtetag oder beim Bund der Steuerzahler, wird die Befürchtung geäußert, die Reform belaste mit ihrer unter anderem in NRW gewählten Berechnungssystematik einseitig Wohngrundstücke.
„Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anhebt und so diese systematischen Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer verhindert“, hatte der Geschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, unlängst gegenüber dieser Redaktion gefordert.
Mülheimer Bürgerinitiativen: Wenn Land nicht einlenkt, soll Mülheim Hebesatz senken
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In dieses Horn stößt nun auch eine Initiative von CDU und Grünen in Mülheim. Mit einem Beschluss im Stadtrat wollen sie die Landesregierung auffordern, umgehend landesweite Musterberechnungen zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform anzustellen. Es sei zu prüfen, ob es zu deutlichen Belastungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommt. Sollte dies der Fall sein, so die Koalition, soll sich das Land aufgefordert sehen, wie vom Städtetag gefordert die Steuermesszahl für verschiedene Grundstücksarten so auszudifferenzieren, dass es nicht zu den befürchteten Mehrbelastungen für Wohneigentum kommt.
Die Mülheimer Bürgerinitiativen fordern eben dieses. „Gerade weil die Mülheimer Eigentümer und Mieter bereits in der bundesdeutschen Spitzengruppe exorbitant hohe Grundsteuern zahlen müssen, wäre es umso bedenklicher, wenn zusätzlich auch noch die Sondererhöhung zu Gunsten der Wirtschaftsflächen zu zahlen wäre“, sagen Lothar Reinhard und Heidelore Godbersen. Sollte dies nicht klappen, wollen die MBI den Grundsteuer-Hebesatz in Mülheim gesenkt sehen, „nach Möglichkeit bereits ab 2024 von jetzt 890 auf 800 Prozent“. Wie das finanziert werden soll, sagen die MBI nicht.
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