Mülheim. Mülldetektive sollen in Mülheim Müllsünder aufspüren. Doch nur selten werden diese wirklich belangt. Wer für die entstandenen Kosten aufkommt.
Nahezu widerspruchslos positiv fällt das Urteil der Politik über die Bilanz der Mülldetektive – auch „Mobile Stadtsauberkeits- und Beratungsgruppe“ genannt – aus: Im Umweltausschuss sowie im Ausschuss für Bürgerangelegenheit, Sicherheit und Ordnung lobte die CDU das Ergebnis von 3500 erwischten Müllsündern sogar als „Erfolgsstory“. Und gab das Signal, die Maßnahmenkosten von gut 650.000 Euro auch im künftigen Haushalt 2024 durchwinken zu wollen. Doch die Bilanz ist so eindeutig nicht.
Denn wer hoffte, die schon bemerkenswerte Zahl von Verdächtigen innerhalb von zweieinhalb Jahren würden die nicht gerade geringen Kosten für den Einsatz der Spürnasen einigermaßen decken, dürfte überrascht sein: Zum einen blieb es in 2520 von 3500 Fällen nur bei einer pädagogischen Beratung, weil die Detektive den vermeintlichen Sündern den Verstoß nicht ausreichend nachweisen konnten.
In fast zwei Dritteln aller Fälle wird kein Bußgeld verhängt
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Ein saftiges Bußgeld gibt es somit nicht; die Kosten für die Beseitigung trägt in fast zwei Dritteln aller Verstöße weiterhin die Mülheimer Allgemeinheit. Dabei ging man in der Vergangenheit sogar davon aus, dass die Beseitigung aller wilder Müllkippen in der Stadt eigentlich nur einen Bruchteil der Beratungsgruppe – etwa 50.000 Euro jährlich – kosten würde.
Dagegen kam es in nur 205 Fällen zu Verfahren, die am Ende ein Bußgeld in Summe von rund 37.000 Euro aufrufen – wenn sie denn vollständig bearbeitet und die Gelder eingetrieben wären. Bislang kann das Ordnungsamt nicht einmal die Hälfte an eingegangenen Bußgeldern (rund 15.000 Euro) vermelden.
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Bei der Mülheimer Entsorgungsgesellschaft MEG sind dagegen noch weitere 250 Fälle in Bearbeitung, die dann an das Ordnungsamt weitergeleitet werden. Über den Status der verbleibenden etwa 500 Fälle heißt es: Auch sie sollen an das Ordnungsamt gehen. Ergebnis? Steht aus. Die Zeit aber drängt, denn je nach Sachlage beträgt die Verjährungsfrist ein bis drei Jahre.
CDU lobt Bilanz der Mülldetektive als „Erfolgsgeschichte“
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Und offen bleibt zum anderen, gegen welche Dunkelziffer der Verstöße sich die 3500 Fälle nach zweieinhalb Jahren messen lassen. Sprich: Inwieweit die pädagogische Beratung oder seltener das finanzielle Auf-die-Finger-Klopfen zu einem Rückgang von wilden Müllkippen führt, ist zumindest so schwer zu belegen. Und nicht zuletzt haben sich die Beschwerden über wilde Müllkippen innerhalb von drei Jahren verdoppelt, wie die Untere Abfallwirtschaftsbehörde zum Jahresbeginn noch feststellte.
Gleichwohl lobte Roland Chrobok (CDU) im Umweltausschuss die „Erfolgsgeschichte – das kann man an den Zahlen ablesen“. Die Behauptung in der Vergangenheit, bei den Detektiven handle es sich in Wahrheit um „zahnlose Tiger“, sieht dieser aufgrund der Bilanz widerlegt: Niemand könne sich aufgrund der Sauberkeitstruppe nun sicher sein, nicht erkannt zu werden.
In der Frage, ob die rund 650.000 Euro teure Einsatztruppe auch im kommenden Haushalt 2024 finanziert werden solle, sendete Chrobok schon einmal ein positives Signal. Debattiert und entschieden wird darüber im kommenden Herbst.