Mülheim. Mit 200 km/h und heulendem Motor bretterte ein 38-Jähriger durch den Mülheimer Uhlenhorst. Dabei brachte er andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

  • Mit einem Lamborghini Huracán raste ein 38-Jähriger durch den Mülheimer Uhlenhorst.
  • Mehrere Zeugen verständigten die Polizei, die den Mann aus dem Verkehr zog.
  • Der Lamborghini war ein Verkaufswagen mit rotem Kennzeichen und wurde beschlagnahmt.

Durch aufheulenden Motor und rasante Fahrweise hat ein Autofahrer am Dienstagvormittag, 27. Juni, auf sich aufmerksam gemacht. Polizeibeamte, die in der Nähe der Lärmquelle auf dem Uhlenhorstweg unterwegs waren, erhielten von der Leitstelle die Information, dass bereits mehrere Notrufe eingegangen seien. Die Zeugen meldeten laut Polizei übereinstimmend ein orangefarbenes Fahrzeug, das mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sei.

„Zeugen beschrieben, dass der Sportwagen mehrere Male den Uhlenhorstweg auf und ab gefahren sei, dabei immer wieder Vollgas gegeben und teilweise eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h erreicht habe“, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Der Uhlenhorstweg sei während des rasanten Manövers stark befahren gewesen, sodass der Lamborghini-Fahrer beim Überholen in den Gegenverkehr ausweichen und mehrfach stark abbremsen musste.

Polizei stoppt Sportwagenfahrer an Mülheimer Kreuzung

An der Kreuzung Uhlenhorstweg/Worringer Reitweg trafen die Beamten schließlich auf den Verursacher des Lärms: einen orangefarbenen Lamborghini Huracán. Die Polizisten gaben dem an einer roten Ampel stehenden Fahrzeug ein Anhaltesignal. Der 38-jährige Fahrer folgte dem Streifenwagen auf einen Parkplatz. Auf dem Beifahrersitz des Sportwagens saß ein 13-jähriges Kind.

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Der Führerschein des 38-Jährigen und der Lamborghini, bei dem es sich um ein Verkaufsfahrzeug mit roten Händler-Kennzeichen handelte, wurden vor Ort sichergestellt. „Die Fahrzeugdaten werden im Rahmen der Ermittlungen ausgelesen. Zudem wurde das zuständige Jugendamt in Kenntnis gesetzt“, so die Polizei.

Es sind Ermittlungen wegen „grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrens“, der dadurch bedingten Fremdgefährdung des Kindes und dem Verdacht eines „verbotenen Kfz-Rennens“ eingeleitet worden.