Mülheim. War das Abi-Feuerwerk an Mülheims Stadthalle genehmigt? Nein, sagt die Stadt, wegen Brandgefahr. Kontrolliert hat sie dies aber nicht. Und nun?

Die Stadtverwaltung widerspricht dem Eindruck, das Feuerwerk zum Abi-Ball am Sonntag an der Stadthalle trotz Trockenheit genehmigt zu haben.

Dies sei „unrichtig“, führt Stadtsprecher Volker Wiebels an und bezieht sich dabei auf die Berichterstattung dieser Redaktion. Grund: Man habe die Genehmigung nur unter dem Vorbehalt ausgestellt, dass eine Waldbrandgefahrenstufe 3 nicht erreicht werde.

Erteilt wurde die Genehmigung für Feuerwerke der Klasse 2 am 16. Mai – so gibt die Verwaltung nun Auskunft. Zu dem Zeitpunkt des Feuerwerks aber galt in NRW in vielen Teilen bereits Stufe 4. Stadtsprecher Wiebels: „Eine Genehmigung unter Auflagen ist dann eben keine gültige Genehmigung mehr, wenn die Auflagen nicht erfüllt sind. Wenn ich eine Genehmigung zu einem Feuerwerk zu einem Zeitpunkt erteile, wenn keine Waldbrandgefahr besteht, dann ist es als nicht genehmigt anzusehen, wenn dann an dem Veranstaltungstag doch Waldbrandgefahr besteht.“

Abi-Feuerwerk in Mülheim: Hat das Ordnungsamt kontrolliert?

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Haben die Veranstalter also ein nicht-genehmigtes Feuerwerk unter Vernachlässigung der Auflagen abgefeuert? Und hat das Ordnungsamt – in Kenntnis der Waldbrandgefahr am Tag des Feuerwerks – das Abfeuern kontrolliert oder gar verhindert?

Dazu sagt die Stadt: „Antragsteller ist für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb der Silvesterzeit keine Privatperson, sondern immer ein zertifizierter Pyrotechniker. Zur korrekten Ausübung seines Berufes gehört die sichere Durchführung von Feuerwerken. Damit liegt auch die Verantwortung bei dem Pyrotechniker. Gleichwohl weist die Behörde in der Genehmigung auf (oftmals auch ortsbezogene) Gefährdungen oder Gefährdungspotentiale hin. Hierzu zählt auch der Hinweis auf die Waldbrandgefahr. Eine Kontrolle, ob und inwieweit die Auflagen von dem jeweiligen Antragsteller eingehalten werden, erfolgt stichprobenartig. Eine Kontrolle am 18.6.23 war nicht vorgesehen.“

Stadt: „Es handelte sich hier um einen äußerst zuverlässigen Pyrotechniker“

Es handele sich nach Auskunft der Stadt um einen „äußerst zuverlässigen Pyrotechniker“. Dennoch fand das Feuerwerk statt. Nun will die Stadt laut Ordnungsamtsleiterin Kerstin Kunadt in einem Anhörungsverfahren prüfen, „inwieweit tatsächlich ein Fehlverhalten vorgelegen hat“. Möglicherweise droht dann ein Bußgeld, das die Stadt mit maximal 1000 Euro beziffert. Der Verstoß könnte somit verhältnismäßig günstig ausfallen, denn in anderen Bundesländern wird das Abbrennen von Feuerwerken ohne Genehmigung mit 10.000 Euro – also dem zehnfachen – geahndet.

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