Moers. .
Die Jahreshauptversammlung des Tierschutzvereins, welche am Freitag um 19 Uhr im Haus Engeln in Asberg über die Bühne gehen soll, birgt ein enormes Streitpotenzial. Der Vorsitzende will seinen Stellvertreter rausschmeißen, der Stellvertreter seinen Vorsitzenden, und ein Mitglied will gleich den ganzen Vorstand entlassen sehen. Doch wer sich die Einladung genau ansieht, wird bemerken, dass man kaum über den Tagesordnungspunkt 1 – Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung – hinaus kommen wird.
Eigenen Fehler nicht eingestanden
Denn der Vorstand hat mal wieder Mist gebaut. In der Einladung steht zu lesen: „Anträge zur JHV sind schriftlich bis spätestens 22.06.2014 (Datum des Poststempels) per Post an die Geschäftsstelle zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.“ An eben diese Frist hielt sich Roswitha Wambach mit ihrem Antrag, in dem sie unter anderem die Abwahl des kompletten Vorstandes fordert.
Doch der Vorstand teilte ihr lapidar per Mail mit: „Grundlage und Leitlinie auch für die Jahreshauptversammlung ist immer das Vereinsrecht und unsere Satzung, die jedem Mitglied vorliegen sollte. Die Antragsfrist ist also definitiv überschritten.“ Denn die Satzung schreibt eine Zwei-Wochen-Frist vor. Aber der Vorstand zeigte sich gnädig: „Gerne werden wir aber den Inhalt der Versammlung auszugsweise vorlegen und dazu Stellung beziehen.“ Welche Teile des Antrags er vorzulegen gedenkt, teilte der Vorstand jedoch nicht mit.
Ein weiteres Mitglied des Tierschutzvereins, Karin Kuhlmann, erhielt ebenfalls den Bescheid, sie habe ihren Antrag zu spät eingereicht. Außerdem sei ihr Antrag, die Tierheimleiterin solle auf der Versammlung Rede und Antwort stehen, unnötig, da jeder jederzeit im Tierheim anrufen und sich erkundigen könne. Und: Ihrem Antrag, die Presse zur Jahreshauptversammlung einzuladen, werde nicht entsprochen.
Die Presse soll draußen bleiben
Dass die Tagesordnung unter Punkt 4 (Bericht des Vorstandes) eine angesichts der Lage des Vereins lediglich zehnminütige Aussprache vorsieht, sei nur als Bonmot am Rande vermerkt. Denn ein Anruf der Redaktion beim Registergericht in Kleve – das sich schon einmal gezwungen sah, einen Notvorstand einzusetzen – hatte zum Ergebnis, dass bei einer nicht satzungsgemäßen Einladung „alles unwirksam sein dürfte.“
Die Redaktion wird am Freitag jedenfalls vor Ort sein. Und berichten.