Kamp-Lintfort. .
Dietmar Harsveldt versteht die Welt nicht mehr. Der Eigentümer der Freizeitanlage Altfeld ärgert sich darüber, dass sein Campingplatz ins Visier der Stadt geraten ist. Doch auch die zeigt sich im Gespräch mit der NRZ alles andere als glücklich: „Wir sind nicht die initiierende Behörde“, erklärt Bürgermeister Christoph Landscheidt. „Wir haben unsere Meinung. Wenn das Land etwas anderes haben, müssen wir das Verbot des Dauerwohnens umsetzen.“
Und genau dieses Dauerwohnen ist auf der Freizeitanlage nicht zulässig – zumindest nach dem Baurecht. „Das ist unbefriedigend“, räumt Landscheidt ein. Denn das Melderecht verlangt, dass man sich mit dem Erstwohnsitz auf der Freizeitanlage anmeldet, wenn man dort seinen Lebensmittelpunkt hat, sich mehr als die Hälfte des Jahres dort aufhält. Wer das unterlässt, verstößt gegen das Melderecht. Aber wer sich mit Erstwohnsitz dort anmeldet, verstößt gegen das Baurecht. Und das lässt dauerhaftes Wohnen dort eben nicht zu, weil in den sogenannten Sondergebieten „Dauercampingplatz“ und „Mobilheim“ nur ein zeitlich begrenzter Aufenthalt vorgesehen ist.
Jetzt hat die Stadt einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Er sieht eine zeitlich gestaffelte Regelung vor. Wer sich nach dem 1. Mai 2013 mit Erst- oder Alleinwohnsitz angemeldet hat, bekommt eine Frist von sechs Monaten gesetzt, bevor die sogenannte Nutzungsuntersagung vollzogen wird – der Betroffene muss woanders seinen Wohnsitz nehmen. Wer vor dem 1. Januar 2011 angemeldet war, darf das weiter bleiben, bis er sich ummeldet oder stirbt. Wer sich zwischen diesen beiden Stichtagen angemeldet hat, hat eine Frist von einem Jahr bis zur Nutzungsuntersagung.
Harsveldt ist mit dieser Regelung alles andere als einverstanden. Er sieht sich durch einen missgünstigen ehemaligen Mieter an den Pranger gestellt, dem er gekündigt hat. „Dieser Mieter hat sich an den Petitionsausschuss des Landtags gewendet mit der Folge, dass jetzt das Dauerwohnen untersagt werden soll und die Stadt das durchsetzen muss.“ Was Harsveldt überhaupt nicht in den Kram passt, ist die Ungleichbehandlung. „Nebenan gibt es einen Campingplatz, gegen den nicht vorgegangen wird.“ Er kündigte an, seine betroffenen Mieter zu unterstützen. „Es muss eine bundeseinheitliche Regelung her“, fordert er – vielleicht sogar EU-weit.
Dass es überhaupt einen Unterschied zwischen dem Melderecht und dem Baurecht gibt, will Harsveldt nicht so ganz einleuchten. „Der Stadt mache ich da gar keinen Vorwurf. Die muss so handeln. Aber die Objekte, in denen meine Mieter wohnen, die stehen 365 Tage im Jahr da. Und der Aufenthalt zu Freizeitzwecken ist ausdrücklich erlaubt. Doch ein Rentner hat nun einmal 365 Tage Freizeit im Jahr. Die darf er jedoch nicht dort verbringen, weil es dann ein Erstwohnsitz ist.“
Die von der Stadt erarbeitete Lösung mit Duldung der Langzeitbewohner und unterschiedlichen Restnutzungszeiten für neuere Mieter wurde am Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Allerdings hält das Land diese Stichtagsregelung für auf den Fall nicht anwendbar.
Ab hier dürfen weder Mitarbeiter der Stadt noch des Landes weiterlesen, aber vielleicht lässt sich das Dilemma dadurch umgehen, dass man sich nicht ganz so gesetzestreu verhält. Ein Zweitwohnsitz auf der Freizeitanlage ist nicht verboten. Und ob bei 321 Nutzern tatsächlich kontrolliert werden kann oder gar tatsächlich kontrolliert wird, ob jemand nur von Dienstag bis Donnerstag da ist – oder auch noch Freitag? Das war natürlich keine Aufforderung, sich so zu verhalten!