Kamp-Lintfort. Sie ist die größte zusammenhängende Bergarbeitersiedlung in NRW und ein Anziehungspunkt in der Route der Industriekultur. Folgerichtig spricht die technische Beigeordnete Rita Hoff von einem Kleinod, das es zu bewahren gelte.
Doch keiner der Bewohner der Lintforter Altsiedlung mag lebendes Inventar eines Museums sein. Mithin gilt es für die Stadt immer wieder, die Belange des Denkmalschutzes mit den sich wandelnden Ansprüchen der Bürger in Einklang zu bringen.
Wie schwer das ist, zeigt auch die Tatsache, dass die 1982 erlassene Gestaltungssatzung bis heute drei Mal überarbeitet wurde. Die erste Korrektur erfolgte 1986, nachdem ein Gericht befand, dass die Ursprungsfassung interpretationsfähig sei. „Es ist nicht Willkür, weil wir etwas schön finden, sondern weil uns die Siedlung am Herzen liegt”, rechtfertigt Bauamtsleiterin Monika Fraling die Festsetzungen, die mit dem Rheinischen Baudenkmalamt abgestimmt sind.
Mit der Satzung wollte die Stadt ein wirkungsvolles Instrument gegen Verunstaltungen in die Hand bekommen. Zuvor waren, wie Bauordnungsamtsleiter Ralf Angenendt schildert, sehr viele Loggien geschlossen worden. Die Stadt legt Wert darauf, dass vor allem die Straßen- und Seitenfronten der Häuser weitgehend in der historischen Form erhalten bleiben.
Zur Durchsetzung dieses Anliegens wurde Ende 2002/Anfang 2003 eine Fotodokumentation der Siedlung, in der sich 96 unterschiedliche Haustypen finden, erstellt. Gewünscht wird der Erhalt von Erkern, Schmuckornamenten, Schlagläden, Schieferflächen sowie Sockeln. Höchst unerwünscht sind Glasbausteine und Riemchen, sie werden als Sockelelemente lediglich in Verbindung mit einer Wärmedämmung toleriert.
Immerwährendes Streithema mit den Siedlungsbewohnern sind, so Angenendt, die roten Dächer, auf die die Behörde drängt, ohne diese Variante zum Dogma zu erheben. „Bei den roten Pfannen haben wir noch viel Gesprächsbedarf”, betont der Bauordnungsamtsleiter. Oftmals sind es Kleinigkeiten, bei denen die Vorstellungen der Bürger mit denen des Amtes kollidieren. So die Entfernung von Blockstufen im Eingangsbereich, Hauseingangsüberdachungen oder Satellitenschüsseln, die viele Meter in die Höhe ragen.
Manchmal klagen die Bürger gegen die Entscheidungen vom Amt. Angenendt: „Wir haben zwei Fälle exemplarisch durchgezogen. Beide wurden von der Stadt gewonnen.” Momentan gibt es Klageverfahren zum Erhalt von Brüstungen. Andererseits stellt der Bauordnungsamtsleiter fest: „Das Verständnis der Bürger ist auf jeden Fall gewachsen, aber noch nicht in dem Maß, wie wir es uns wünschen.”