Neukirchen-Vluyn. .

Der Start des Kombibaus für die Feuerwehr und den Baubetriebshof verschiebt sich um mindestens zwei bis drei Monate.

Im Herbst hätten die Bagger an der Lintforter Straße/Tersteegenstraße anrollen sollen. Und nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Das Lärmgutachten sei in Sachen Feuerwehr zu unbestimmt. Nachbesserung ist nötig (wir berichteten).

„Wir wussten, dass ein Anwohner der Antoniussiedlung gegen die Baugenehmigung der Stadt geklagt hat“, so Bürgermeister Harald Lenßen gestern. „Wir haben an alles mögliche gedacht, aber nicht an die Sache mit der Feuerwehrsirene.“ Nun müsse man sich mit dem Rechtsanwalt und dem Tüv abstimmen. „Ich meine, bestimmte Dinge sollte der Bürger in Kauf nehmen, wenn es um die Sicherheit geht.“

Eigentlich hätte in diesen Tagen die Ausschreibung für den Bau anlaufen sollen. Dies sei nun nicht möglich. Nicht glücklich sei er mit dem Urteil: „Jetzt heißt es wieder, man habe etwas gegen die Feuerwehr.“

Auch die Vertreter der Bürgerinitiative gegen den Kombibau hat das Urteil auf dem Tisch liegen. „Aus rechtlichen Gründen klagte einer von uns Anwohnern“, schildert Sprecher Marco Peter. „Das Urteil ist ein schöner Beleg dafür, dass es mit der Unfehlbarkeit des Beigeordneten Eccarius doch nicht ganz so weit her ist.“ Immerhin werde nun schon das dritte Tüv-Lärmgutachten in Auftrag gegeben. „Es kommt ja immer darauf an, welches Ergebnis man haben möchte“, mutmaßt Marco Peter. Die Bürger seien sehr verärgert, was die Verwaltungsleitung „so alles an guten Argumenten abgebogen“ habe. „Wir warten jetzt, ob sich die Stadt endlich ein Stück auf uns zu bewegt.“ Beispielsweise habe man einen begrünten Lärmschutzwall vorgeschlagen. „Außerdem sagt der Richter in seiner Urteilsbegründung in Sachen Wohnruhe, man sollte eine Ampellösung überprüfen.“ Eine Ampel könnte, wenn die Feuerwehr auf die Tersteegenstraße einbiege, den fließenden Verkehr anhalten. Dann brauchte der Löschzugfahrer das Martinshorn nicht einzuschalten. „Wir wollen die Feuerwehr ja nicht verhindern.“

Der besagte Richter in Düsseldorf habe sich auch schon erkundigt, ob die Bürgerinitiative ein Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Bebauungsplan eingeleitet habe. „Das ist noch nicht geschehen. Aber wir haben dies möglicherweise vor. Wenn nicht erkennbar ist, dass die Stadt endlich etwas für uns tut.“

Die Feuerwehrleute, die auf ein neues Quartier warten, sind enttäuscht. „Ich habe ohnehin morgen ein Gespräch mit Herrn Lenßen“, so Wehrleiter Lutz Reimann. Dabei werde er sich auch nach dem Gerichtsurteil erkundigen.

Martinshorn ist
vorgeschrieben

Vorgeschrieben sei, wenn der Fahrer beispielsweise über eine rote Ampel fahren müsse, dass dabei das Blaulicht und das Martinshorn eingeschaltet seien. „Da ist nahe der Bebauung immer ein Problem.“ Begeistert sei er nicht von der neuerlichen Verzögerung. Galgenhumor: „Dass der Kombibau kommt, glaub’ ich erst, wenn ich es sehe.“