Kamp-Lintfort/Erfurt. Auch das Bundesarbeitsgericht kritisierte die Informationspolitik des Konzerns. Nun können Kündigungsschutzklagen verhandelt werden.
„Für uns ist wichtig, dass ein Grundsatzurteil gefällt wurde und sich unser dreijähriger Kampf gelohnt hat.” Die Erleichterung war Michael Gerber gestern deutlich anzumerken. Zusammen mit drei weiteren Klägern aus Kamp-Lintfort gewann das ehemalige Betriebsratsmitglied von BenQ vor dem Bundesarbeitsgericht.
Gerber hatte – wie manche andere – gegen den Betriebsübergang von Siemens zu BenQ geklagt und dem ehemaligen Arbeitgeber vorgeworfen, die Beschäftigten unzureichend und teils irreführend informiert zu haben.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht hatten sich dieser Haltung angeschlossen. Auch die Erfurter Richter kritisierten, dass Siemens seinerzeit den Eindruck erweckt habe, dass es sich bei dem Nachfolger um den weltweit agierenden Konzern BenQ handeln würde. Tatsächlich sei es aber eine neu gegründete Gesellschaft mit einem Stammkapital von lediglich 50 000 Euro gewesen. Und diese Nachfolgerin war nicht einmal im Handelsregister eingetragen.
Auch der Anwalt der Firma Siemens, die erneut in Revision gegangen war, räumte ein, dass die Informationen für die Mitarbeiter fehlerhaft gewesen seien. Michael Gerber bemerkte, dass die drei zurückliegenden Jahre eine Riesenbelastung gewesen seien. Er misst dem jetzigen Urteil grundsätzliche Bedeutung für die Informationspolitik bei Betriebsübergängen bei.
Nach dem Urteil könnten nun die Kündigungsschutzklagen, die Gerber und die Mitstreiter gegen die betriebsbedingten Entlassungen von Siemens angestrengt haben, vor dem Arbeitsgericht in Wesel verhandelt werden. Gerber: „Dem Siemens-Konzern muss doch möglich sein, Arbeitsplätze bereitzustellen.”