Moers. Im Juni 2022 stand ein Feuerwehrfahrzeug bei der Freiwilligen Feuerwehr in Repelen in Flammen. Warum der Verdacht auf einen Feuerwehrmann fiel.
Am Ende konnte das Schöffengericht in Moers nicht überzeugt werden. Ein wegen Brandstiftung angeklagter 41-jähriger Moerser wurde am Freitag freigesprochen. Zwar sieht das Gericht „erhebliche Verdachtsmomente“, aber: „Gleichwohl gab es keine Spuren, die über den starken Verdacht hinausgehen“, erklärte der Richter in seinem Urteil. Die Staatsanwaltschaft warf dem Moerser vor, im Juni 2022 einen Schlauchwagen bei der Freiwilligen Feuerwehr in Repelen in Brand gesteckt zu haben. Das Besondere: Der 41-Jährige war zu diesem Zeitpunkt selbst langjähriges Mitglied der Feuerwehr, hat sich seit den Vorwürfen jedoch auf eigenen Wunsch beurlauben lassen. „Ich kann definitiv sagen: Ich war es nicht“, hatte er zu Beginn der Verhandlung betont.
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Der Angeklagte, der von Beruf Kraftfahrer und seit 1996 bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, schilderte die Vorkommnisse so: An jenem Tag im Juni stand bei der Feuerwache in Repelen ein turnusgemäßer Reinigungstag an. Die Kameradinnen und Kameraden trafen sich, reinigten zusammen die Fahrzeughalle und die Fahrzeuge. „Danach haben wir noch in der Fahrzeughalle an einem Tisch zusammengesessen“, schilderte der Angeklagte. Dieser stand in Nähe des Schlauchwagens.
Gericht in Moers: Angeklagter trank vor dem Brand mehrere Flaschen Bier
Am späten Abend wären nur noch er und ein weiterer Kamerad vor Ort gewesen. Rund zehn Flaschen Bier genehmigten sie sich jeweils, dabei wurde auch geraucht, im Wechsel suchten beide zudem mehrfach die Toilette auf. Dass nach Dienstschluss zusammen Alkohol getrunken wird, sei nicht ungewöhnlich. „Plötzlich war da Rauch im Gerätehaus, dann haben wir den Brand im Schlauchwagen entdeckt.“ Flammen am Armaturenbrett seien erst zu sehen gewesen, als der Kamerad die Beifahrertür öffnete. Mit einem „normalen“ Schlauch hätten beide dann das Feuer gelöscht, anschließend hätten sie den Löschzugführer informiert. Der Kamerad, der als Zeuge geladen war, bestätigte die Schilderungen des Angeklagten.
Der 41-Jährige selbst ging von einem technischen Defekt aus, das Fahrzeug hätte bereits in der Vergangenheit gebrannt. Eine Einschätzung, die ein bestellter Sachverständiger nicht teilte. Nach den Untersuchungen am Schlauchwagen teilte er mit: „Es konnte kein technischer Defekt festgestellt werden, der den Brand verursacht hätte.“ Seiner Meinung nach war ein Brandlegungsmittel im Spiel, vermutlich eine Flüssigkeit. Auch eine unachtsam weggeworfene Zigarette konnte er als Brandursache ausschließen.
41-jähriger Moerser freigesprochen: Gericht konnte nicht überzeugt werden
Dass der Verdacht auf den 41-Jährigen fiel, hängt mit mehreren Ereignissen aus der Vergangenheit zusammen. So war er öfter bei diversen Bränden in der Nähe, unabhängig von seiner Tätigkeit bei der Feuerwehr. Da brannte die Waschmaschine seines Nachbarn, sein eigenes Auto - und auch der Schlauchwagen in Repelen geriet bereits einmal in Brand, als der Angeklagte als einziger vor Ort war. Vorfälle, die ihm jedoch nie zur Last gelegt worden sind. Ein weiterer Kamerad, der ebenfalls als Zeuge aussagte, berichtete zudem von einer kuriosen Situation vor einigen Jahren. Damals sei bei einer Feier ein Desinfektionsspender ausgelaufen, die Flüssigkeit auf dem Boden stand in Flammen. Der Angeklagte stand zu diesem Zeitpunkt in der Nähe. „Er hat gesagt, er hat es angezündet, damit er kein Papier nehmen muss“, schilderte der Zeuge.
Für die Staatsanwältin genug Anhaltspunkte für eine Verurteilung, sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgelegt werden sollte. Dem folgte das Gericht nicht. „Das Gericht konnte nicht überzeugt werden.“