Moers. In Moers könnten Grundbesitzer und Firmen 2024 stärker zur Kasse gebeten werden als bisher: Die Gründe und wie der aktuelle Stand ist.

In Moers könnten im nächsten Jahr die Grundsteuer B (8 Prozent) und die Gewerbesteuer (1 Prozent) steigen. Im städtischen Haushalt klafft laut Entwurf ein Loch von 23,3 Millionen Euro. Und das ist noch nicht alles: Auch in den kommenden Jahren könnten Grundbesitzer und Firmen stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Beschlossen ist aber noch nichts, und im Rathaus hofft man noch, die Steuererhöhungen abwenden zu können.

Bürgermeister Christoph Fleischhauer und Kämmerer Wolfgang Thoenes stellten am Mittwoch den Haushaltsentwurf 2024 vor. Neben dem Minus von 23,3 Milionen Euro für das kommende Jahr geht die Stadt auch in den folgenden Jahren von weiteren Defiziten aus. Bis 2027 könnte nach aktuellem Stand ein Fehlbetrag von 96 Millionen Euro auflaufen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Grundsteuer B und Gewerbesteuer

Die Grundsteuer B betrifft fast alle Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer. Die Steuer wird pro Jahr erhoben und in der Regel im Februar, Mai, August und November vom Konto abgebucht. Bei vermieteten Immobilien können Besitzerinnen und Besitzer die Abgaben als Nebenkosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen. Die Gewerbesteuer entrichten Firmen, sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Kommunen.

Die Gründe für das Defizit

Es gibt im Prinzip zwei Gründe für das Haushaltsloch 2024: Zum einen hat die Stadt seit Jahren mit steigenden Kosten zu kämpfen. Bürgermeister Fleischhauer nannte am Mittwoch diese Zahlen: Der Haushalt der Stadt hat sich von 260 Millionen Euro (2015) auf jetzt 390 Millionen Euro erhöht, rund 290 neue Stellen wurden geschaffen. In vielen Fällen kommt die Stadt damit Anforderungen nach, die sie nicht selbst zu verantworten hat, wie etwa den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

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Zum anderen kann die Stadt die Folgekosten des Krieges in der Ukraine und der Corona-Pandemie nicht mehr isolieren. Im laufenden Haushaltsjahr war das noch möglich. Isolieren heißt: Die Kosten belasten den Haushalt 2023 nicht, müssen aber ab 2026 über 50 Jahre gezahlt werden. Für das kommende Jahr beziffert die Stadt diese Folgekosten auf 30 Millionen Euro. Könnten die Folgekosten auch im kommenden Haushaltsjahr isoliert werden, gäbe es laut Kämmerer Thoenes 2024 kein Defizit, Steuererhöhungen wären dann unwahrscheinlich.

Die Vorschläge der Stadt

Die Stadt hat zwei Szenarien, um mit dem Defizit umzugehen. Erster Vorschlag: In den kommenden zehn Jahren werden Grundsteuer B (60 Hebesatzpunkte) und Gewerbesteuer (5 Hebesatzpunkte) jeweils erhöht, um das bis 2027 prognostizierte Defizit auszugleichen. Die Stadt müsste dann beim Kreis ein Haushaltssicherungskonzept zur Genehmigung vorlegen, der eigene Handlungsspielraum wäre stark reduziert. Das Konzept würde Jahr für Jahr fortgeschrieben.

Zweiter Vorschlag: Schon im kommenden Jahr steigt die Grundsteuer B um 600 Hebesatzpunkte, die Gewerbesteuer um 60 Hebesatzpunkte. Die Folge: Das Defizit wäre ausgeglichen, ein Haushaltssicherungskonzept vermieden. Allerdings ist unklar, ob bei weiter steigenden Ausgaben nicht in ein paar Jahren wieder nachgesteuert werden muss. Ein Beispiel: Der Gesetzgeber will, dass es ab 2026 einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag der Schulen gibt.

Das sagt der Bürgermeister

Bürgermeister Christoph Fleischhauer hat am Mittwoch von „großer Unsicherheit in den Kommunen“ gesprochen. Die neue Fassung des NRW-Haushaltsgesetzes sei noch nicht verabschiedet. Damit sei erst Ende Februar 2024 zu rechnen, weshalb der Haushalt auch erst in der Ratssitzung im März verabschiedet werden könne. Aber: „Auch die Abschreibungsmöglichkeiten in der neue Fassung werden nicht ausreichen, um das Defizit zu beseitigen.“

Fleischhauer fordert mit Blick auf die vielen von außen kommenden finanziellen Verpflichtungen, dass sich die Finanzierung der Kommunen grundsätzlich ändern müsse: „Ich kann das nicht begreifen, so ist das nicht mehr tragfähig und machbar.“ Fleischhauer kündigte an, die Lage in einer Videobotschaft für alle Einwohnerinnen und Einwohner ausführlich darzustellen.

So geht es weiter

Kämmerer Wolfgang Thoenes hat den Haushaltsentwurf 2024 am Mittwoch in den Rat eingebracht. Jetzt können die Fraktionen darüber beraten. Wegen der zurzeit fehlenden, aktuellen Gesetzesfassung kann der Haushalt erst im März 2024 verabschiedet werden. Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer bekommen Anfang des Jahres Grundabgaben-Bescheide mit den zurzeit geltenden Ansätzen. Sollten Steuererhöhungen unumgänglich sein, müsste der Rat erneut, diesmal im Mai deren Durchführung beschließen. Greifen würden die neuen Ansätze laut Thoenes ab der Quartalszahlung im August 2024.