Moers. Wegen Brandgefahr gilt ab sofort ein Grill- und Feuerverbot in dem ausgewiesenen Areal im Freizeitpark in Moers. Wo das Verbot noch greift.

Wegen der lang anhaltenden Trockenheit gilt ab sofort in dem ausgewiesenen Areal im Freizeitpark in der Nähe des Bettenkamper Meers ein Grill- und Feuerverbot. Im Teil des Freizeitparks an der Krefelder Straße durfte wegen der Baustelle bereits vorher nicht mehr gegrillt werden. Das Verbot gilt auch für den Schwafheimer Bergsee. Hintergrund für die Entscheidung ist der sogenannte Graslandfeuerindex, der aktuell bei dem Wert 4 liegt. Er steht für eine hohe Gefahr, dass durch die anhaltende ein Feuer im offenen Gelände ausbrechen könnte. Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadt, auch im heimischen Garten aufmerksam zu sein.