Kamp-Lintfort. Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Familien aus dem Finanzamt Kamp-Lintfort: Es gibt höhere Freibeträge und manches wird einfacher.

Das Finanzamt Kamp-Lintfort hat wesentliche Steuerfreibeträge sowie steuerliche Änderungen zusammengefasst, die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 wichtig sind.

Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Eltern profitieren von steuerlichen Verbesserungen, heißt es in einer Mitteilung. Dazu gehören: Erhöhung des Grundfreibetrags um 603 Euro auf 10.347 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steigt auf 4.274 Euro für jedes Elternteil, also auf 8.548 Euro bei Zusammenveranlagung.

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Einnahmen ehrenamtlicher Tätigkeit , z. B. Übungsleiter, sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro. Auch die Sache mit den Spenden wird einfacher: Bis zu 300 Euro ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Kontoauszug oder Überweisungsbeleg reichen aus., wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner haben im vergangenen Jahr grundsätzlich die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Diese ist in den Daten, die z. B. die Arbeitgeber an die Finanzverwaltung übermitteln, enthalten und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Abwägen: Entfernungspauschale oder Home-Office?

Bei der Homeoffice-Pauschale können Bürgerinnen und Bürger, bei denen kein Arbeitszimmer vorliegt oder die auf einen Abzug der Aufwendungen für ein solches verzichten, weiterhin einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag, an dem die gesamte berufliche Tätigkeit zu Hause ausgeübt wurde, als Werbungskosten ansetzen (höchstens 600 Euro im Jahr). Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können an Homeoffice-Tagen nicht berücksichtigt werden.

Die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steigt ab dem 21. vollen Kilometer von bisher 0,35 Euro auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer. Die Werbungskostenpauschale wird auf 1.200 Euro erhöht. Die Pauschale wird von den Finanzämtern im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.

Für Häuslebauer gibt’s auch gute Nachrichten

Für ab 2023 fertiggestellte Wohnimmobilien verkürzt sich die pauschale Nutzungsdauer auf 33 Jahre, statt bisher 50 Jahre. Damit können 3 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz können Verluste nun zwei Jahre zurückgetragen werden. Zuerst erfolgt dabei ein Rücktrag in das Jahr 2021, danach erst in das Jahr 2020.

Weitere Informationen rund um das Thema Steuern stehen unter www.finanzamt.nrw.de zur Verfügung.