Neukirchen-Vluyn. Wer in Neukirchen-Vluyn ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss es binnen einer Frist anmelden. Was dabei zu beachten ist, wie man Tiere schützt.

Ab sofort ist die Anmeldung von Brauchtumsfeuern zu Ostern möglich. Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss dies schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular bis spätestens Montag, 27. März, entweder online oder beim Bürgerbüro anmelden. Das Anmeldeformular steht auf der Internetseite www.neukirchen-vluyn.de in der Rubrik Bürgerservice unter dem Stichwort „Brauchtumsfeuer“ bereit. In Papierform ist es auch im Bürgerbüro erhältlich.

Folgende Hinweise und Regelungen sind zu beachten: Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht der Beseitigung pflanzlicher oder anderer Abfälle. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich zum Beispiel dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind.

Holz und Zweige kurz vorher zum Schutz von Tieren umschichten

Verbrannt werden können pflanzliche Rückstände, etwa unbehandeltes Holz, Baum-, Strauchschnitt sowie Pflanzenreste. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle, beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten und Schalbretter), Sperrmüll und Ähnliches. Außerdem dürfen Mineralöle, Mineralölprodukte, Plastik, Verpackungsrückstände nicht verwendet werden.

Vom Feuer dürfen keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft ausgehen. Bei stark aufkommendem Wind ist ein Übergreifen des Feuers über den Abbrennort hinaus zu verhindern. Erforderlichenfalls ist das Osterfeuer vorzeitig zu löschen. Um eine Gefährdung der Tiere zu vermeiden, müssen Holz und Zweige an dem Tag, an dem sie entzündet werden, nochmals vollständig umgeschichtet werden. Das Umschichten soll Tieren, die dort Unterschlupf gesucht haben, eine Fluchtmöglichkeit bieten und dem Verantwortlichen noch die Möglichkeit geben, gegebenenfalls enthaltene ungeeignete Stoffe auszusortieren.

Das Feuer muss ständig von mindestens zwei Personen beaufsichtigt werden. Das Osterfeuer ist am Abbrenntag zu löschen. Der Abbrennort darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig abgelöscht sind.