Kamp-Lintfort. Bislang sind im Finanzamt Kamp-Lintfort 58 Prozent der benötigten Grundsteuererklärungen eingegangen. Wie man jetzt noch reagieren kann.

Der Countdown läuft: Wie das Finanzamt Kamp-Lintfort mitteilt, ist die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen in den vergangenen Tagen im Finanzamt Kamp-Lintfort stark gestiegen. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Bisher sind landesweit rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 57 Prozent der benötigten Erklärungen. „Im Finanzamt Kamp-Lintfort wurden bisher 54.700 Erklärungen abgegeben, rund 58 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, erklärt Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat.“

Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, werde die Abgabe gemahnt, heißt es aus dem Kamp-Lintforter Finanzamt. Wird die Erklärung danach nicht abgegeben, schätze das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen.

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Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Aber noch ist es nicht zu spät: Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so die Leiterin. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Elster-Konto von Angehörigen nutzen

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

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Bisher wurden über 90 Prozent der bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben. Die digitale Abgabe der ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Für diejenigen, die noch kein eigenes Konto haben, hat die Vorsteherin noch einen Tipp: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen abgeben.“

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Kamp-Lintfort unter 02842-121-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die Kolleginnen und Kollegen in unserer Hotline sind bestens informiert und helfen Ihnen gerne weiter“, so Ulrike Sondermann. „Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären.“ Bei Fragen zu Elster, etwa zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei, steht für Nordrhein-Westfalen das Elster-Team NRW unter 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.

So geht es nach der Abgabe weiter: Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuererklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Grundsteuererklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.