Kreis Wesel. 596 Mitarbeiter von Einrichtungen des Gesundheitswesens im Kreis Wesel sind nicht geimpft. Ihnen droht ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot.
Dem Gesundheitsamt des Kreises Wesel sind seit Mitte März 596 mögliche Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gemeldet worden. Berichtet haben 147 Einrichtungen und Unternehmen, teilt Kreis-Sprecherin Eva Richard auf Anfrage mit. Zum Vergleich: Beim Duisburger Gesundheitsamt sind 501 Meldungen über Verstöße gegen die Impfpflicht eingegangen.
Seit dem 16. März gilt, wie berichtet, die so genannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ im Gesundheitswesen. Heißt: Bis zu diesem Stichtag mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegediensten oder Altenheimen belegen, dass sie gegen das Coronavirus immunisiert sind, entweder mit einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis. Konnten oder wollten sie das nicht, mussten ihre Arbeitgeber dies dem Kreisgesundheitsamt berichten.
Gemessen an Mitarbeiterzahlen in Moers nur wenige ohne Impfnachweis
So meldete die Stiftung Bethanien der Behörde 49 Mitarbeiter des Krankenhauses, des Medizinischen Versorgungszentrums und des Seniorenstifts in Moers. Insgesamt beschäftigen die drei Einrichtungen rund 1800 Personen. Bei der Moerser St. Josef GmbH – unter anderem Krankenhaus, Hospiz, Altenheim, Ambulante Pflege – haben acht von 1400 Mitarbeitern keinen nachgewiesenen Coronaschutz.
Beim ambulanten Pflegedienst „Die Pflege“ ist eine von 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht geimpft „und möchte sich auch unter keinen Umständen impfen lassen“, teilt Geschäftsführerin Birgit Kessler auf Anfrage mit.
Alle anderen Kolleginnen und Kollegen seien geimpft, geboostert oder genesen. „Viele unserer Mitarbeitenden haben bereits die vierte Impfung im Rahmen einer Impfaktion in unseren Räumlichkeiten erhalten.“
Kreisgesundheitsamt hat alle Mitarbeiter ohne ausreichenden Impfstatus angeschrieben
Wie geht es jetzt weiter? Zunächst hat der Kreis alle 596 Personen ohne ausreichenden Impfstatus angeschrieben und sie zur Vorlage entsprechender Nachweise gebeten. Deren Rückmeldungen seien noch abzuwarten, so Eva Richard. Je nach Sachverhalt folgen dann weitere Schritte. Werden ausreichende Nachweise eingereicht, ist der Fall damit abgeschlossen. Ärztliche Atteste, die belegen sollen, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, prüft der Kreis.
Legt ein Mitarbeiter keine Nachweise vor, weil er die Impfung ablehnt, hört das Gesundheitsamt zunächst ihn und den Arbeitgeber an. Je nach Ergebnis entscheidet die Behörde dann über weitere Maßnahmen. Sie können bis zu einem Betretungs- und Beschäftigungsverbot reichen. „Mit ersten Entscheidungen ist frühestens im Juni zu rechnen, da die Prüfverfahren relativ aufwendig sind“, kündigt Eva Richard an.
Bis dahin dürfen die gemeldeten Mitarbeiter weiter arbeiten, müssen sich aber täglich testen, wie St. Josef-Sprecherin Regina Ozwirk erläutert. Kündigungen durch Beschäftigte hat es in Zusammenhang mit dem Impfpflicht-Stichtag in den befragten Einrichtungen bislang nicht gegeben. Bethanien-Sprecherin Hannah Ecker formuliert es in ihrer Stellungnahme so: „Für uns ist jede:r Mitarbeiter:in unabhängig von seinem Impfstatus ein wichtiger Teil des Teams.“