Neukirchen-Vluyn/Kreis Wesel. Heimatvereine wollen die Donkenplatte als Landschaftsschutzgebiet ausweisen. Das Gespräch zwischen Städten und Ministerium blieb ergebnislos

Im Zuge der Diskussion um den Kiesabbau im Kreis Wesel und insbesondere auf dem Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn versuchen die Heimat- und Verkehrsvereine Neukirchen und Vluyn mit einem verwaltungstechnischen Kniff die in Rede stehenden Kiesabbauflächen vor der Abgrabung zu schützen. Gemeinsam haben sie einen Antrag auf den Schutz der Donkenplatte als Landschaftsschutzgebiet bei Regierungspräsidentin Brigitte Radermacher und beim Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl, eingereicht.

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Eine Ausweisung der besonderen Kulturlandschaft „Niederrheinische Donkenplatte“ als Landschaftsschutzgebiet würde die Auskiesungspläne nach Hoffnung der Vereine in einem neuen Licht erscheinen lassen und eine Neubewertung erzwingen. Ziel sei, „den überwältigenden Protest der Bevölkerung gegen die Auskiesungspläne des Regionalverbandes Ruhr in einen weiteren verwalterischen Akt zu gießen, der die beteiligten Entscheidungsträger zu rechtlich überprüfbaren Stellungnahmen im Verlaufe des Verfahrens zwingt“, schreiben die beiden Vorsitzenden Thomas Stralka und Hans Delihsen.

„Wir wollen die besonderen Regelungen des Landschaftsschutzes behandelt wissen“, sagt Hans Delihsen. Abseits der politischen Diskussion. Das bedeute nicht, dass überhaupt kein Kies abgebaut werden dürfe, aber zumindest werde es damit schwieriger. „Wir sind gespannt, wie sich jetzt die Landschaftsschutzbehörden dazu äußern.“

Das Gespräch zwischen NRW-Wirtschaftsministerium und den Planungsdezernenten der von den Kiesplänen des Regionalverbands Ruhr (RVR) betroffenen Städte Anfang Dezember blieb derweil ergebnislos. Das bestätigt der Technische Beigeordnete, Ulrich Geilmann, auf Nachfrage. Anfang Oktober hatte das Ministerium beim Kiesforum des RVR angekündigt, das Gespräch mit den Städten zu suchen und die Hoffnung gehegt, eine Lösung im Streit um die Offenlage des Regionalplanentwurfs und der darin zusätzlichen Kiesabbauflächen zu finden. Bereits damals machte das Ministerium deutlich, dass es nicht daran denkt, die Kiesflächen aus dem Planentwurf herauszunehmen oder ein Moratorium über die Ausweisung von Kiesflächen zu verhängen, bis über die Klage entschieden ist. Stattdessen wollte es mit den Planungsdezernenten über die Möglichkeiten der Nachnutzung sprechen, wenn die Abbauflächen abgegraben sind.

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Dass das nicht das Ziel sein kann, macht Ulrich Geilmann deutlich. Darum sei im Grunde auch vorher klar gewesen, dass das Gespräch nichts bringen würde. „Die 180 Hektar zusätzliche Abgrabungsflächen sind nicht tragbar für Neukirchen-Vluyn“, sagt Geilmann. Man werde „alles tun, was wir können“, um das zu verhindern.

Das Gespräch sei freundlich gewesen, aber es habe gezeigt, dass „die Politik derzeit eine andere“ sei. „Die Ministerialbürokratie ist ja auch Zwängen unterworfen“, sagt der Beigeordnete mit Blick auf die Behörden, die die Politik der Landesregierung umsetzen müssen. Dennoch sei man der Meinung, dass eine Offenlage des Regionalplanentwurfs „unsinnig“ sei, solange das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ausstehe.

Das NRW-Wirtschaftsministerium nannte das Gespräch mit den Planungsdezernenten unterdessen „aufschlussreich“. Den Kommunen sei aber wichtig gewesen, das Thema der Nachnutzung von den aktuellen Diskussionen um die Rohstoffsicherung im Regionalplan Ruhr inhaltlich zu trennen. Ein weiteres Treffen ist laut Ministerium für das Frühjahr geplant.