Neukirchen-Vluyn. Weil sich Anwohnerinnen und Anwohner beschwert haben, soll der Baustellenverkehr fürs neue Wohngebiet in Neukirchen-Vluyn anders gelenkt werden.
Für die Erschließung des Jahnplatzes wurde, so schreibt es die Stadtverwaltung, eine sogenannte straßenverkehrsrechtliche Genehmigung für den Zeitraum vom 15. November 2021 bis zum 15. April 2022 unter Berücksichtigung der Belange der Polizei und des Straßenbaulastträgers erteilt. Aufgrund vermehrter Hinweise und Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass der Baustellenverkehr nahezu ausschließlich über den Plankendicksweg abgewickelt wird, sei die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung angepasst worden.
Das bedeutet konkret: 1. Das Baufeld Jahnplatz ist ausschließlich über die Sittermannstraße anzufahren. 2. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über den Plankendicksweg. 3. Eine Zufahrt auch vom Plankendicksweg darf lediglich für den auf der Sittermannstraße gesperrten Zeitraum 7.30 bis 8.30 Uhr erfolgen.
Aus dem Rathaus verlautet es: „Dem Ungleichgewicht der Belastung der Anwohner an der Sittermannstraße und des Plankendicksweges sowie kritischen Situationen durch den Begegnungsverkehr der Lkw auf dem Plankendicksweg sollen damit entgegengewirkt werden.“
Im Vorfeld der Maßnahme seien sogenannte Beweissicherungen der Straßenkörper an der Sittermannstraße, am Plankendicksweg und an den unmittelbar angrenzenden Häusern des ehemaligen Vereinsheimes vorgenommen worden.