Kreis Wesel. Im Kreis Wesel gelten seit Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Wofür weiterhin ein negativer Test nötig ist, zeigt unsere Übersicht.

Geöffnete Restaurants, Einkaufen ohne Termin, weniger Kontaktbeschränkungen: Die Corona-Regeln im Kreis Wesel werden immer entspannter. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz mittlerweile stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche liegt, treten an diesem Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft. Welche Regeln sich konkret ändern, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Der Kreis Wesel fällt damit in die „Stufe eins“ der aktuellen Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen für kreisfreie Städte und Kreise mit einer Inzidenz von unter 35. Dabei werden nicht nur die Maßnahmen gelockert, sondern in vielen Fällen gilt das auch für die Testpflicht. Immer seltener ist ein negativer Corona-Schnelltest notwendig. Vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene sind ohnehin von der Testpflicht befreitet, so regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz.

Wo sind überhaupt noch negative Schnelltests im Kreis Wesel nötig – und wo nicht? Unsere Übersicht fasst die wichtigsten Regelungen dazu zusammen. Wichtig: Solange der Inzidenz-Wert unter 100 liegt, sind die Corona-Test insgesamt 48 Stunden lang gültig.

Corona im Kreis Wesel: Hier ist ein Schnelltest nötig (Auszug):

  • Veranstaltungen außen und innen mit bis zu 1000 Zuschauer
  • Kino-, Theater- oder Opernbesuch
  • Innengastronomie (kein Test mehr nötig, wenn die Landesinzidenz unter 35 liegt)
  • Sportveranstaltungen innen mit bis zu 1000 Zuschauern (kein Test mehr nötig, wenn die Landesinzidenz unter 35 liegt)
  • Kontaktsport außen und innen mit bis zu 100 Personen (einschließlich Fitnessstudios)
  • Probenbetrieb von Hobbymusikern im Innenbereich, wenn gesungen wird oder ein Blasinstrument gespielt wird – also zum Beispiel eine Chorprobe
  • Außerschulische Bildungsangebote in geschlossenen Räumen (kein Test mehr nötig, wenn die Landesinzidenz unter 35 liegt)
  • Saunas und Schwimmbäder (abgesehen von Freibädern)
  • Indoorspielplätze
  • Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze
  • Besuch in Bordellen
  • Freizeitparks und Spielbanken
  • Minigolfanlagen, Hochseilgärten etc.
  • Ausflugsfahrten (beispielsweise mit Schiffen oder Kutschen)
  • Außenbereiche von Clubs oder Diskotheken
  • Jahr- und Spezialmärkte (auch mit Kirmeselementen)
  • Tagungen und Kongresse
  • Private Veranstaltungen innen mit bis zu 100 Gästen
  • Partys draußen (mit bis zu 100 Gästen)
  • Partys innen (mit bis zu 50 Gästen)
  • Treffen mit mehr als fünf Haushalten und bis zu 100 Menschen
  • bei Besuch von Alten- oder Pflegeeinrichtungen
  • in Schulen
  • körpernahe Dienstleistungen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann

Corona im Kreis Wesel: Hier ist kein Schnelltest mehr nötig (Auszug)

  • Außengastronomie
  • kompletter Einzelhandel
  • Freibäder
  • Sportveranstaltungen draußen
  • Private Veranstaltungen draußen mit bis zu 250 Gästen
  • Museen (mehr Details zu den Regeln lesen Sie hier)
  • Kontaktfreier Sport draußen
  • Zoos und Tierparks (mehr Details zu den Regeln lesen Sie hier)
  • körpernahe Dienstleistungen, wenn dauerhaft eine Maske getragen werden kann

Weitere Informationen zu den Corona-Regeln und der Corona-Schutzverordnung finden Sie auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums.