Moers/Kreis Wesel. Der Kreis Wesel macht Gebrauch von der „Test-Option“, die das Land NRW als Möglichkeit bietet. Landrat Ingo Brohl hält das für vertretbar.

Die Infektionszahlen steigen auch im Kreis Wesel kontinuierlich an. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Mitte der vergangenen Woche über dem kritischen Wert von 100 (am Samstag: 116,7). Insofern war zu erwarten, dass der Kreis Wesel wie auch der Kreis Kleve auf der Liste der 31 Kommunen steht, für die das Land NRW am Freitagabend auf Grundlage der neuen Corona-Schutzverordnung die so genannte Corona-Notbremse angeordnet hat.

Diese Notbremse gilt ab Montag, 29. März, und beinhaltet wieder stärkere Kontaktbeschränkungen (mit Ausnahme von Ostern) sowie eine Rückkehr zu strengeren Regelungen für den Einzelhandel, für Museen und Dienstleistungen.

Allerdings hat das Land den betroffenen Kommunen mit der neuen Verordnung auch die Möglichkeit gegeben, in Absprache mit dem Ministerium Allgemeinverfügungen mit spezifischen Regelungen zu erlassen, sofern sie ein ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen vorweisen können. In dem Fall können Bürgerinnen und Bürger die Angebote etwa des Einzelhandels mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest nutzen.

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Wie die Kreisverwaltung am Sonntag mitteilte, macht der Kreis Wesel von dieser Option Gebrauch und hat deshalb im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute in Kraft tritt.

Danach gelten folgende Regeln, wie es weiter heißt:

„Die Nutzung von Angeboten nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO (das betrifft u.a. den Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Zoologische Gärten, Bibliotheken und Museen) ist abhängig von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der CoronaSchVO.“

„Bei der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Sinne des § 3 Abs. 1 CoronaSchVO - das gilt auch für die fahrzeugführende Person.“

„Die vom Land vorgegebenen schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben unberührt.“

Damit könne unter anderem der Einzelhandel weiterhin für negativ getestete Personen geöffnet bleiben. Durch die Allgemeinverfügung ermögliche der Kreis Wesel den betroffenen Stellen bereits ab Montag einen verlässlichen und verantwortungsbewussten Weiterbetrieb, teilt die Kreisverwaltung mit.

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In der Allgemeinverfügung wird zudem angekündigt, dass in den nächsten Tagen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden weitere Schnelltest-Stellen mit hohen Testkapazitäten aufgebaut werden sollen.

Der Landrat setzt auf Eigenverantwortung

Auf Nachfrage der NRZ sagte Landrat Ingo Brohl: „Den Besuch von Einrichtungen und Geschäften, die ein entsprechendes Hygienekonzept haben, mit einem bestätigten negativen Corona-Testergebnis halte ich für vertretbar. Auch wenn wir die Dynamik der steigenden Inzidenz genau im Auge behalten müssen und diese mich umtreibt, müssen wir auch die rückläufige Akzeptanz von pauschalen Schließungsmaßnahmen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen solcher Maßnahmen beachten.“

Zudem sei leider wahrnehmbar, dass viele Infektionen eher im privaten Umfeld passieren, sagte Brohl. Und weiter: „Wir sind grundsätzlich in einer Phase, wo es erneut auf Eigenverantwortung durch Beachtung der bestehenden Regeln und Empfehlungen ankommt. Diejenigen, die sich seit mehr als einem Jahr an fast alles halten, sich zurücknehmen oder wirtschaftlich am Limit sind, nun mit neuen harten Schritten einzuschränken, wird nicht mehr lange funktionieren.“