Am Niederrhein. Moers setzt nach zwei Urteilen die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in der Innenstadt aus. Die Urteile gelten auch für andere Kommunen.
Die Stadt Moers setzt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in der Innenstadt aus. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten sowie für geschlossene Räume wie Supermärkte, Busse, Bahnen, Arztpraxen, Kirchen, Moscheen und das Rathaus gilt nach wie vor. Dort müssen medizinische Masken (OP-Masken oder Standards FFP2 und KN95) getragen werden.
Den Hintergrund für die Entscheidung bilden zwei aktuelle Gerichtsurteile. Vor dem Verwaltungsgericht Aachen hatte ein Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht in einer Innenstadt Erfolg. Voraussetzung für den Erlass einer Allgemeinverfügung mit dieser Regelung ist das wahrscheinliche Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Aufgrund der aktuellen Situation auch in der Moerser Innenstadt wird die bisher geltende Maskenpflicht dort aufgehoben. Nach Beendigung des Lockdowns und dem damit verbundenen Anstieg der Besucherzahlen in den Innenstädten wird die Situation neu beurteilt.
Im zweiten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Maskenpflicht im unmittelbaren Umfeld des Einzelhandels sowie auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatz vorläufig außer Vollzug gesetzt, da die bisherige Bestimmung der Coronaschutzverordnung zu unbestimmt war. Ob diese Regelung in der neuen Verordnung konkretisiert wird, ist offen.
Formal gilt die Maskenpflicht bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt in der kommenden Woche. Dennoch werde man bis dahin in der Innenstadt nicht mehr kontrollieren, sagte ein Rathaussprecher. Beide Urteile haben Auswirkungen auf alle anderen Kommunen in NRW.
In Kamp-Lintfort ändert sich aber nichts, weil es dort keine Maskenpflicht im Freien gibt. „Uns hat noch keine offizielle Mitteilung erreicht“, sagt die Neukirchen-Vluyner Stadtsprecherin Sabrina Daubenspeck auf Nachfrage. Deswegen sei davon auszugehen, dass die aktuell geltende Verordnung weiterhin in Kraft sei. Daubenspeck weiter: „Wir setzen unser vorsichtiges Agieren fort und warten die Informationslage ab.“