Moers. Der Lungenspezialist aus Moers ist in der Corona-Krise einer der Spahn-Berater. Er denkt bereits über den 14. Februar hinaus.
Dr. Thomas Voshaar vom Bethanien-Krankenhaus in Moers hofft in der Corona-Krise auf „begründete Maßnahmen, die eine Perspektive aufzeigen“. Mit den von Bund und Ländern am Dienstag neu beschlossenen Maßnahmen ist er „im Großen und Ganzen zufrieden“.
Dr. Voshaar ist Leiter der Lungenklinik am Bethanien-Krankenhaus und gehört in der Corona-Krise zu den Beratern von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Beim Neujahrsgespräch der Stadt Moers hatte sich Dr. Voshaar am Samstag gegen einen schärferen Lockdown ausgesprochen.
Immer dort schauen, wo es Probleme gibt
„Ich begrüße, dass man gezielt und spezifisch dort schaut, wo es Probleme gibt“, sagte Dr. Voshaar am Mittwoch im Gespräch mit der Redaktion. Es sei wichtig, dass Ausgangssperren nicht beschlossen worden seien: „Infektionen im Freien sind so gut wie ausgeschlossen, wenn man nicht gerade eng zusammensteht.“
Richtig sei ebenfalls die Verpflichtung auf zertifizierte Masken im öffentlichen Fern- und Nahverkehr sowie in Geschäften. Er warnte erneut vor Visieren oder Plastikschutz: Hier sei kein Schutz gegen die Übertragung des Virus gegeben.
Neue Virus-Mutation erfordert noch mehr Selbstverantwortung
Für Dr. Voshaar stellt sich schon jetzt die Frage, was nach dem 14. Februar passiert: „Wir brauchen eine Langzeit-Perspektive und sollten dabei auf spezifische Maßnahmen schauen. So könnte nach und nach wieder geöffnet werden.“
Zur neuen Virus-Mutation sagt der Mediziner: „Zurzeit wird viel berichtet, was uns in Angst und Sorge versetzt. Es gibt immer Mutationen bei Viren. Jede und jeder einzelne sollte jetzt Selbstverantwortung übernehmen und vorsichtig sein. Dann ist auch mit Mutationen einen schrittweise Öffnung möglich.
Dr. Voshaar wiederholt seinen Hinweis, von welchen Faktoren die Verbreitung des Virus in geschlossenen Räumen abhängig sei: „Es geht um die Größe des Raumes, die Anzahl der Menschen, die sich darin aufhalten und die Länge des Aufenthalts.“