Moers. Im Lockdown könnten in Moers Kitas geschlossen werden, ein Notversorgung bleibt. Noch gibt es keine Grundlage für Beitragsrückerstattungen.

Die städtischen Kitas sind zwar grundsätzlich weiterhin geöffnet und bieten eine Betreuung. Doch die Stadt Moers schließt sich dem Appell des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten an: „Wenn es den Eltern irgendmöglich ist, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sollten sie das machen. Kommt es zu einem Corona-Fall in der Einrichtung, müssen die Kinder sonst gegebenenfalls in Quarantäne – und die würde dann auch an den Feiertagen gelten“, rät Vera Breuer, Leiterin des Fachbereichs Jugend.

Während des ersten Lockdowns im Frühjahr durften aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nur bestimmte Kinder betreut werden. Ein Betreuungsverbot oder eine Betreuung nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien, ist diesmal nichtvorgesehen, heißt es in einem Schreiben des nordrhein-westfälischen Familienministers Joachim Stamp. Fest steht, dass die Möglichkeit der Betreuung grundsätzlich bestehen bleibt – und zwar für jeden und jede, der es braucht.

Aktuell ist der Betreuungsbedarf groß

Die aktuellen Rückmeldungen zeigen, dass der Betreuungsbedarf zumindest in der aktuellen Woche weiterhin vorhanden ist, so die Zwischenbilanz des Fachbereichs Jugend. „Viele Eltern trifft die Empfehlung der Landesregierung von jetzt auf gleich und sie müssen sich erstüberlegen, wie die Betreuung außerhalb der Kita möglich ist“, so Breuer.

Bei bisherigen Elternabfragen zu den Bedarfen am 21., 22. und 23. Dezember zeichne sich jedoch bereits ab, dass die Nachfrage kurz vor Weihnachten teilweise sehr gering ist. Eine Schließung einzelner Einrichtungen für diese Tage kommt in Frage. „Aber natürlich gibt es dann Notgruppen“, stellt Breuer klar.

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Zu den Elternbeiträgen und dem Essensgeld erreichen die Stadtverwaltung bereits zahlreiche Nachfragen von Eltern. Breuer bittet um Geduld: „Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage, auf die wir uns beziehen können, um die Elternbeiträge zurückzuerstatten.“

Beim Essensgeld ist die Regelung laut Mitteilung der Stadt wie auch in sonstigen Krankheitsfällen: Wer mindestens fünf Tage am Stück nicht in die Kita kommt, bekommt den Betrag zurückerstattet. Die Stadt weist darauf hin, dass sie die Rückzahlungen im gewohnten Zyklus vornimmt und das Geld somit teilweise nicht sofort überweist.