Moers/Neukirchen-Vluyn. Auch Enni in Moers kann jetzt den Vorteil der gesenkten Mehrwertsteuer an die Kunden weitergeben. Doch es gibt eine Ungleichbehandlung.

Auch bei der Enni steht nun fest, wie sie mit der halbjährlichen Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli bei Strom, Gas, Wärme und Wasser umgeht. Man habe das für den Kunden Mögliche herausgeholt, verspricht Vertriebsleiter Oliver Feldhaus und sagt offen, dass es eine Ungleichbehandlung geben werde.

So werden die Kunden, bei denen die Zähler zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember abgelesen werden, den größten Vorteil haben. Bei ihnen reduziert sich die Mehrwertsteuer für das ganze Jahr von 19 auf 16 Prozent, beim Trinkwasser gilt dann der ermäßigte Satz von 5 Prozent. „Zählerstände müssen diese Kunden aber nicht angeben“, so Felthaus, da jeweils der gesamte Rechnungsbetrag rückwirkend mit der geminderten Mehrwertsteuer berechnet werde.

Die monatlichen Abschläge bleiben unverändert

Auch diejenigen mit Rechnungsdatum im neuen Jahr bekommen den Vorteil zu spüren. Allerdings weist Enni die reduzierte Mehrwertsteuer in der nächsten Jahresrechnung in diesen Fällen nur für die sechs Monate von Juli bis Dezember aus. Die monatlichen Abschläge lässt der Versorger unverändert weiterlaufen. „Hier erstatten wir zu viel gezahlte Beträge mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung“, so Felthaus.

Dass Enni sich erst jetzt darauf festlegt, wie sie mit der Steuersenkung umgeht, begründet Felthaus mit den Ausführungsbestimmungen, die die Bundesregierung Anfang Juli erlassen hatte. Sie schienen unterschiedliche Modelle für die Abrechnungen je nach Abrechnungszeitpunkt zuzulassen. „Wir haben uns auch gefragt, ob der Gesetzgeber tatsächlich eine Ungleichbehandlung will“, ergänzt er. Gerade in dieser Hinsicht sieht er das Gesetz durchaus kritisch. Enni habe sich aber nicht nur im Hause beraten, sondern auch externen Expertenrat eingeholt und sei sicher, nun das Modell anzuwenden, das der Gesetzeslage folge.

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Der Abrechnungszeitraum sei auch nicht veränderbar, etwa indem Kunden ihre aktuellen Zählerstände bei der Enni melden. Felthaus: „Es gilt der offizielle Abrechnungszeitraum.“ Nach seiner Aussage beläuft sich der Nachteil für die Kunden, deren Zähler im nächsten Jahr abgerechnet wird, gegenüber der anderen Gruppe bei einer Stromrechnung von 1000 Euro auf etwa 15 Euro.

Die Mehrwertsteuersenkung gilt auch für die Erstellung eines Hausanschlusses

Bei den Eintritten für die Schwimmbäder ist die Mehrwertsteuerreduzierung laut Oliver Felthaus unkompliziert gewesen, weshalb Enni die Preise dort sofort zum 1. Juli gesenkt hat. Der verminderte Steuersatz gilt auch bei allen anderen Leistungen des Energieunternehmen, etwa bei Kosten von Hausanschlüssen. Die Gebühren, etwa für die Abfallentsorgung oder für die Entwässerung, berechnet Enni aber weiter in Höhe der letzten Bescheide, da sie grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit sind.